Chancen auf Widerspruch bei Eigenbedarf
Hallo an alle,
es geht um folgendes: Mir wurde angekündigt, dass mir meine Wohnung demnächst wegen Eigenbedarfs gekündigt wird (die Kündigung erhalte ich wohl im nächsten Monat). Der Vermieter wohnt in einer anderen deutschen Stadt, hat Kind und ich verheiratet und will jetzt in die Wohnung zurückkommen - die genauen Gründe kenne ich nicht, ich weiß nur, dass er von sich aus seinen Job gekündigt hat. Die Eltern des Wohnungseigentümers besitzen im gleichen Haus noch eine Wohnung, deren Mietern auch gekündigt worden ist (auch wegen Eigenbedarfs). Die Vermieter haben jetzt vor, in beide Wohnungen einzuziehen (verschiedene Etagen) - wie genau, das weiß ich nicht (die Wohnung hat ein Zimmer weniger als meine). Ich habe gelesen, dass der Eigentümer der Wohnung mir als Mieter evtl. eine Alternativwohnung anbieten muss (es gibt ja zwei Wohnungen, aber der Eigentümer will in beide ziehen: in seine eigene und in die der Eltern). Meine Frage ist jetzt, ob es Sinn macht, hiergegen rechtlich vorzugehen bzw. ob ich Chancen habe, die Kündigung aufzuschieben? Vielen Dank für eure Antworten.
4 Antworten
Mir wurde angekündigt, dass mir meine Wohnung demnächst wegen Eigenbedarfs gekündigt wird (die Kündigung erhalte ich wohl im nächsten Monat).
Das ist ja nett vomn Vermieter dass er ihnen rechtzeitig bescheid gibt, aber erst mit Erhalt einer wirksamen Eigenbedarfskündigung läuft dann die Kündigungsfrist.
Der Vermieter wohnt in einer anderen deutschen Stadt, hat Kind und ich verheiratet und will jetzt in die Wohnung zurückkommen - die genauen Gründe kenne ich nicht,
Bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Kündigungsgrund angegeben werden, da reicht nicht, das man schreibt, es werde wegen Eigenbedarf gekündigt.
Meine Frage ist jetzt, ob es Sinn macht, hiergegen rechtlich vorzugehen bzw. ob ich Chancen habe, die Kündigung aufzuschieben? Vielen Dank für eure Antworten.
Mieterbund fragen.
Wenn der Eigenbedarf tatsächlich vorhanden ist, kannst du da nichts gegen tun. Du könntest höchstens anschließend diese Wohnung beobachten. War der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, kannst du sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug als Schadensersatz geltend machen. Ihr solltet also auf jeden Fall jeden Beleg in dem Zusammenhang aufbewahren.
Was hättest du denn davon, wenn du den Umzug um drei Monate hinaus zögern könntest?
Das ist ja eben meine Frage, wie lange man den hinauszögern kann. Geht es um drei Monate oder um ein Jahr. Ich habe da was von, weil ein weiterer Umzug demnächst ansteht.
Es handelt sich um zwei verschiedene Eigentümer. Jeder muss für sich den Eigenbedarf schlüssig begründen. Du hast keine Chance, das hinaus zu zögern, es sei denn Du kannst eine besondere Härte geltend machen. Das bedeutet aber eher etwas mit Gesundheit und so.
Ja stimmt, es sind zwei verschiedene Eigentümer, aber der Eigentümer meiner Wohnung will in beide Wohnung ziehen und ich habe gelesen, dass, wenn es eine ähnlich Wohnung gibt, in die der Eigentümer ziehen kann, er das auch tun muss?
Dazu müssen aber beide Wohnungen ein und demselben Eigentümer auch gehören, denn das, was Du verlangst ist, dass er in eine Wohnung zieht, für die er Miete bezahlt, obwohl er im gleichen Haus seine eigene Wohnung hat.
Da hast Du kaum eine Chance.
sag du willst 10.000 euro für umzug, und 6 monate zeit, was zu finden.
Da wird der Eigentümer eher zum Islam konvertieren und der weitere Ehefrauen einziehen lassen, als diesem Begehren zu entsprechen.
Ja ich gehe auch tatsächlich davon aus, dass der Anspruch vorliegt, nur zwei Sachen sind noch wichtig für mich: 1. Es gibt, wie beschrieben, noch eine andere Wohnung im Haus (kleiner), die den Eltern gehört und deren Mietern ebenfalls gekündigt wurde. Gibt es nicht eine Regelung, die besagt, dass solche Optionen auch geprüft werden müssen? 2. Wenn ich Widerspruch einlege inklusive erneutem Widerspruch etc., kann dann der Auszug noch nach hinten verlängert werden oder ist definitiv klar, dass ich dann nach den drei Monaten raus muss?