Mehrfamilienhaus. Kündigung wegen Eigenbedarf?

7 Antworten


Die Sache stinkt zum Himmel. Als die andere Wohnung gekündigt wurde
(zum 31.1.17) stand doch schon fest, dass die Mutter des V. schwer dement
ist. Das wird man nicht über Nacht. Da gab es doch schon die
Möglichkeit, diese Wohnung für seine Mutter zu nutzen und nicht
anderweitig neu zu vermieten. Ob denn überhaupt ernsthaft beabsichtigt
ist, dass die Mutter  deine Wohnung beziehen wird, bezweifle ich. Zur
Betreuung müsste der V. täglich eine größere Strecke mehrmals
zurücklegen. Er wird sie wohl eher in's Pflegeheim geben und die Wohnung
teuer neu vermieten.

Seine  Kündigung muss er außerdem nicht nur damit begründen, dass seine Mutter einziehen soll sondern auch warum gerade jetzt.

Ich
rate zum Widerspruch, schnellstens und das per Einwurfeinschreiben.
Begründe diesen damit, dass der V. doch schon zum Zeitpunkt der
Kündigung der anderen Wohnung durch deren Mieter (Anfang November)
wusste, dass seine Mutter dement ist und diese hätte für sie reservieren
können. Und wenn es denn unbedingt (warum?) deine Wohnung sein soll, er
die andere Wohnung dir hätte anbieten müssen.

Derlei Pläne ergeben sich langfristig und nicht von heut auf morgen.

Mit anwaltlicher Hilfe hättest du bei dieser Konstellation gute Chancen in der Wohnung verbleiben zu können.



Tatsächlich muss der VM nicht begründen, warum er seine Mutter gerade dort wohnen lassen will. Nur angeben, dass er sie für sie benötigt, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB :-(

Meint: Jede Spekaulation um den Gesundheitszustand und erwartbaren ambul. Betreuungsaufwand bringt dich keinen Schritt weiter, wenn er sie in seiner Nähe gerade dort unterbringen möchte :-(

In eurem Fall verlängert sich zwar die Frist um drei auf sechs Monate, § 573c (1) 2 BGB, aber nach einem halben Jahr musst du für dich und den Kleinen eine andere Bleibe gefunden haben.

Sobald du deine Schockstarre überwunden hast, konzentriere dich lieber darauf und trete rechtzeitig in Kontakt mit den Behörden und dem Kindvater, die dich unterstützen können, statt auf ein Wunder zu hoffen: Der Fallschilderung nach sehe ich keinen Härtefall oder Widerspruchsgrund gegen die zulässige EB-Kündigung deines Vermieters.

G imager761

Zunächst solltest Du der Kündigung schriftlich widersprechen. Es besteht nämlich kein akuter Handlungsbedarf, weil der dementen Frau offenbar keine Obdachlosigkeit droht. Was mich irritiert ist, dass der Vermieter dir gekündigt hat, obwohl es für ihn doch einfacher gewesen wäre, seine Mutter in die freiwerdende Wohnung einzuquartieren. Gibt es da eine Vorgeschichte?

Auch bei Eigenbedarf gibt es (so vermute ich mal stark) Fristen. Wende dich mal an den Mieterverein. Wenn du dich quer stellst, springt für dich vielleicht bei vorzeitigem Auszug noch eine Prämie durch den Vermieter heraus, oder er hilft dir aktiv bei der Wohnungssuch und Umzug. Wenn er dich rausklagen muß, verliert er Zeit.