Mustertext für Nachfristsetzung nach fristloeser Kündigung?

2 Antworten

Eines vorweg. Gute und wertvolle Informationen kannst du zum Teil hier in GF bekommen, aber keine rechtssicheren. Denn dazu ist per Gesetz nur ein Anwalt befugt. Eventuell ist es auch sinnvoll, wenn du einem Vermieterbverein beitrittst.

So nun zu deiner Frage. Nein, eine Nachfrist zur Räumung musst du dem Mieter nicht gegeben haben, bevor du Räumungsklage einreichen kannst. Dazu reichen 14 Tage aus. Man kann aber natürlich noch eine Frist geben, wenn es hilfreich ist, dass dann der Mieter auszieht.

Du solltest dir aber auch die Frage stellen, ob dein Kündigungsgrund überhaupt berechtigt ist. Sollte dein angegebener Grund laut Gesetz nicht zulässig sein, dann hat das zur Folge, dass deine Kündigung unwirksam ist. Und dann hätte deine Räumungsklage auch von vornherein keinen Erfolg.

Eine Nachfristsetzung gibt es nicht.

Um Deinen Mieter rauszubekommen langt eine fristlose Kündigung nicht aus. Du mußt noch eine ordentliche Kündigung schreiben und mit Einschreiben verschicken. Das macht sich gut wenn er z.B. die fällige Miete nachzahlt 

Dein nächster Schritt ist zum Amtsgericht zu gehen und eine Räumungsklage einreichen. Nach der Verhandlung kann die Wohnung geräumt werden mit einem Gerichtsvollzieher.

Das dauert locker 3 Monate bis zu einem Jahr.

Glaubst Du das Dein Mieter sofort, wenn Du das sagst, in eine Obdachlosenunterkunft einzieht.

Woher ich das weiß:Recherche