Innerhalb welcher Frist muss der Vermieter auf einen Widerspruch gegen Wohnungskündigung reagieren?

6 Antworten

Der Vermieter muss überhaupt nicht auf deinen Widerspruch reagieren. Es gibt da keine Frist. Vielleicht verfolgt er jetzt seine Eigenbedarfskündigung nicht weiter und macht gar nichts. Man weiß ich nicht.

Aber du solltest wissen, dass der Vermieter aufgrund deines Widerspruchs auch jetzt sofort Feststellungsklage bei Gericht einreichen könnte, sodass dort über die Kündigung und deinen Widerspruch entschieden wird.
Und indem dir der Vermieter gesagt hat, dass du den Widerspruch zurück ziehen sollst, war dies möglicherweise eine Wink mit dem Zaunpfahl, dass er bald Klage einreichen wird.

Du solltest dir nun überlegen, was du weiter machen möchtest. Eventuell kannst du dich auch bei einem Anwalt beraten lassen, wenn du unsicher bist. Es hängt davon ab, ob dein Widerspruch im Sinne des §574 BGB ausreichend begründet und berechtigt ist. Wenn du Zweifel hast, dass dies der Fall ist, macht es keinen Sinn, dass du dich auf eine Klage einlässt.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass du nochmal das Gespräch mit dem Vermieter suchst und versuchst, eine gütliche Lösung zu finden. Diese könnte zum Beispiel so aussehen, dass ihr eine längere Frist zur Räumung vereinbart. Da du eine Klage vermeiden willst, wäre das vielleicht ein Versuch wert.

Wenn dein Vermieter wegen deines Widerspruches nicht reagiert, ist das ein gutes Zeichen. Möglicherweise hat er erkannt, dass seine EBK nicht durchsetzbar ist mangels fehlender Rechtsgrundlage.

Also einfach abwarten. Widerspruch ist keine Klage, kostet also nichts.

Erst wenn du zum Ablauf der gesetzten Kündigungsfrist nicht ausziehst, könnte rein theoretisch der Vermieter auf Räumung klagen.

Die Räumungsklage kann er erst einreichen, wenn du zum Kündigungstermin nicht ausgezogen bist. Vorher hat er gar keine Handhabe gegen dich.

Ach so, aber muss er gegen meinen Widerspruch nicht zeitnah etwas unternehmen? Und wie gesagt, ich will ja keine Räumungsklage (er auch nicht) weil wir uns das Gerichtsmassiker sparen wollen.

@enzomuc

Dann einigt euch doch. Bitte ihn um Kündigungsaufschub um ein paar Monate oder auch um übernahme der Umzugskosten...

Wenn er will, das du raus gehst, dann soll er dich gefälligst unterstützen.

Ihr solltet aber alles, was ihr vereinbart schriftlich machen.

@berlina76

Ja das ist mir klar,danke. Aber die eigentliche Frage war, ob der Vermieter auf meinen Widerspruch zeitnah reagieren muss oder einige Wochen/Monate Zeit hat. Ich muss erst in 3 Monaten ausziehen.

@enzomuc

Wenn du nicht raus willst, bleibt euch nichts anderes übrig, als das ganze über eine Räumungsklage zu regeln, ob die Eigenbedarfskündigung rechtens ist oder nicht.

Du bist der Meinung Nein, dein VM ist der Meinung ja.

Ich wüste nicht, ob und wie man das vorab klären könnte.

Vielleicht kann euch ein Anwalt für Mietrecht helfen.

Ich verstehe die Frage nicht. Dein VM hat dir inhaltlich korrekt, form- und fristgerecht die Eigenbedarfsbedarfskündigung erklärt, gegen die du nun Widerspruch eingelegt hast ... aber ebenfalls davon überzeugt bist, dass du im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung unterliegen wirst.

Warum sollte der VM überhaupt auf den Widerspruch reagieren??

Räumungsklage kann erhoben werden, wenn du nicht fristgerecht ausziehst.

Ich verstehe die Frage auch nicht

Zitat: Warum sollte der VM überhaupt auf den Widerspruch reagieren??

Weil er mich anrief und behauptete, dass er zeitnah reagieren muss, sofern ich den Widerspruch nicht schriftlich zurücknehme. Dass das zeitnah sein muss, glaube ich eben nicht

@enzomuc

Und dann bitte einen exakten Zeitplan!! Wann zu wann gekündigt?

@Majorie22

Auszugstermin 31.01.19 also noch ca. 3 Monate. Ansosnsten wurden alle Fristen von allen eingehalten.

Dein VM hat dir inhaltlich korrekt, form- und fristgerecht die Eigenbedarfsbedarfskündigung

Woher weist du das denn?

@albatros

Das weiss ich nicht, ich nehme es an. Weil ansonsten die ganze Frage erst recht keinen Sinn ergibt.

@Majorie22
 Weil ansonsten die ganze Frage erst recht keinen Sinn ergibt.

Das weiß aber der Fragesteller nicht..., er hätte sonst nicht gefragt.

@albatros

Da man hier geradezu zwangsläufig den Eindruck gewinnt, dass man wichtige Informationen durch den FS (Wie hier z.B. den Scan des Kündigungsschreibens) nur nach mehrwöchiger Folter erhält ... :-) muss ich nicht auf Verdacht die ganze Rechstliteratur zu allen Eventualitäten zitieren & erläutern.

Nehme mal an, dass dieses Problem auch dir vertraut ist.

... google bei Dir kaputt?

Und der Vermieter hat doch geantwortet, sogar einen Rat ausgeprochen, was soll er noch machen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

es geht um den Zeitfaktor. Googeln half nicht...

@enzomuc

Geht es vielleicht noch etwas ungenauer??