Darf der Vermieter vom Mieter die Beauftragung eines Maklers zur Wohnungsübergabe bei Auszug verlangen?

3 Antworten

Natürlich darf sie das. Ihr müsst dem aber nicht nachkommen.

Solltet Ihr aber der Meinung sein, dass es womöglich zu einem Rechtsstreit kommt, ist es Euch unbenommen, zur Übergabe gleich Euren Rechtsanwalt/-anwältin hinzu zu ziehen.

Der Vermieter kann dazu einen Makler auf seine Kosten beauftragen, von dir aber kann er das nicht verlangen.

Noch nie SO einen vollkommenen Unfug gehört !

Das 'Manegement' der Wohnungsübergabe ist klar VM-Angelegenheit ! Ich vermute der wohnt weiter weg und will sich einfach Weg, Zeit und etwas Unkosten sparen.

Wenn du seine MailAdresse hast und auch da er euch gekündigt hat würde ICH SO antworten:

"Schönen guten Tag Herr X.

Herzlichen Dank für ihren netten VORSCHLAG Herr X, ABER wir wollen doch lieber nach alter Tradition ihnen unserem VERTRAGSPARTNER die Wohnung persönlich zurückgeben, so wie wir sie ja auch von ihnen bekommen haben.

Sollten allerdings SIE einen Makler mit der Übergabe BEVOLLMÄCHTIGEN, so machen sie uns bitte rechtzeitig vorher einen genauen ÜBERGABEZEIT-VORSCHLAG bzw. auch der Makler den wir dann vmtl. annehmen werden wenn es uns zeitlich möglich ist.

Wir weisen vorab darauf hin, dass der Makler ihre Bevollmächtigung vorlegen, uns ein Übergabeprotokoll ausstellen und die konkrete Schlüsselübergabe quittieren MÜSSTE.

Mit freundlichen Grüssen

Y + Z"

Sorry, direkt zur Frage:

Die Vermieterin DARF den VERSUCH machen,, mehr aber auch NICHT !

Vorsicht: Falls ihr trotzdem den Makler selber bestellt MÜSST IHR als Auftraggeber ihn auch bezahlen, DAS ist der miese Versuch der Vermieterin.

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

Es geht auch kürzer:

Herzlichen Dank, aber wir können das selber und brauchen dafür keinen Makler.
@bwhoch2

☺️👍...und es geht IMMER KÜRZER als bei mir üblich😂!