Kann einem Mieter wegen Unruhestiftung gekündigt werden?

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Kann in obigem Fall eine sofortige Kündigung erfolgen?

Fristlos kann man schon kündigen,aber dafür muss es schon sehr gute Argumente geben,die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.Ob Unruhestiftung dazu zählt vermag ich nicht zu sagen.

Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB

Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden. Es sollte in jedem Fall zeitnah gekündigt werden. Langes Warten führt zu der Vermutung, daß die Unzumutbarkeit wohl doch nicht gegeben war.

■Der Mieter schlägt oder beleidigt den Vermieter;

■Der Mieter stört den Hausfrieden hartnäckig trotz erfolgter Abmahnungen.

■Der Mieter bringt eine Parabolantenne trotz gerichtlichen Urteils und Vollstreckung wieder an.

■Der Mieter zahlt die vereinbarten Nebenkosten nicht, die schon eine erhebliche Höhe (über eine Monatsmiete) erreicht haben. (vorher Abmahnung erforderlich).

Im Einzelfall ist immer eine Abmahnung mit vorheriger Fristsetzung zur Beseitigung des vertragswidrigen Verhaltens erforderlich, es sei denn, die Setzung einer Frist oder die Erteilung einer Abmahnung wäre offensichtlich erfolglos oder der Mieter ist im Zahlungsverzug oder die sofortige Kündigung aus anderen Gründen gerechtfertigt ist.

Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache, § 543 BGB Der Vermieter kann kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen erheblich verletzt. nach oben

Beispiele: Siehe: Kündigungsgründe des Vermieters, Einzelfälle Verspricht eine Fristsetzung oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg oder sind die Belange des Vermieters unter Abwägung beiderseitiger Interessen größer als die Belange des Mieters, kann auf eine vorherige Abmahnung verzichtet werden.

Wenn man als Mieter grob Fahrlässig gegen den Mietvertrag verstößt, ist eine Kündigung so gut wie sicher. Egal wie lange man dort gewohnt hat.

Hallo. Also ohne jede Ermahnung und Nachweise ganz sicher nicht. Das Mietrecht sieht nur bei Extrempunkten sofortige Kündigung vor.

Nein. Eine fristlose Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes (mutwillige Zerstörung im Haus, Betrug, fruchtlose Abmahnung). Dein Vermieter muss dich erst abmahnen. Im Wiederholungsfall darf er dann die Kündigung aussprechen.

Klar kann der Vermieter einen Mieter Fristlos kündigen,wenn auch andere Mieter sich gestört fühlen.Es gibt doch auch Hausregeln und die sollte man einhalten vorher wird erst abgemahnt