Wer trägt die Kosten bei einer Räumungsklage (unter besonderen Umständen)?

2 Antworten

Regelmäßig zahlt die Kosten des Verfahrens er Schuldige.

Wenn also die Räumungsklage erfolgreich ist, ist der Mieter derjenige, der die Kosten des Verfahrens zu zahlen hat, denn erst durch seine Weigerung ist das Verfahren mit allem Aufwand und Kosten ja notwendig geworden.

Wenn die wiederum nicht gezahlt werden, dann wird entsprechende Klage auf Zahlung, Vollstreckung usw. fällig...

Für die vorab zu entrichtenden Kosten und Gebühren geht regelmäßig der Kläger in Vorleistung, die Gesamtkosten des Verfahrens trägt derjenige, der das Verfahren verliert.

Wenn die Klage noch nicht anhängig ist, also die Gerichtskosten noch nicht entrichtet, kann der Vermieter das Verfahren noch abbrechen und dann die bis dahin aufgelaufenen Anwaltskosten vom Mieter verlangen (denn durch dessen Weigerung usw.). Ist das Verfahren erst einmal angelaufen, dann ist es für den Vermieter vermutlich klüger, sich vom Gericht die Rechtmäßigkeit seiner Klage bestätigen zu lassen und mit diesem Resultat das bereits ausgelegte Geld einzuklagen.

IANAL, der jeweils tätige Anwalt kann das sicher mit allen Details besser beurteilen.

@TheRealFoo

Ist denn das Verfahren nach einem Monat schon angelaufen?

@Coswigerin90

Das Verfahren ist angelaufen, sobald du den Rechtsanwalt beauftragst. Natürlich will der seine Kosten erstattet haben. (Und natürlich sein anteiliges Honorar)

@DerHans

Sobald du deinen Anwalt beauftragst, ist das erst mal demgegenüber ein Auftrag mit Kosten. Das Gericht interessiert sich erst dafür, sobald sie die Klage annehmen und dafür die Gerichtsgebühr fordern - dann erst ist das Verfahren wirklich angelaufen.

Wie ich schrieb: solange es "nur" der Anwalt ist, kann man noch stoppen und versuchen, nur die Anwaltskosten vom Verursacher (Mieter) erstattet zu bekommen - wenn der Vermieter aber schon die Gerichtskosten an das Gericht überwiesen hat, muß das Verfahren durchlaufen werden, damit diese Kosten wieder einzutreiben sind.

Ist dem Mieter fristlos gekündigt und diese Kündigung ist berechtigt, trägt der Mieter die bisher entstandenen Kosten alleine.

Die Kosten bei Gericht laufen an, wenn dort die Räumungsklage eingeht.

Um KOsten zu vermeiden, sollte die Klage nunmehr als erledigt erklärt werden.