Gegen fristlose Kündigung Widerspruch einlegen?


11.05.2022, 20:25

Eine fristlose Kündigung kann durch den Vermieter durch ein "unzumutbares Mietverhältnis" eingereicht werden.

Ein unzumutbares Mietverhältnis ist dann gegeben, wenn es beispielsweise Mietern nicht mehr möglich ist, unter normalen Umständen in der betroffenen Wohnung wohnen zu können.

Quelle: https://www.mietrecht.com/unzumutbarkeit/


11.05.2022, 20:26

Handelt es sich bei diesem Fall um ein unzumutbares Mietverhältnis?

7 Antworten

Fristlos sich mal gar nicht und Eigenbedarf wird auch nicht geltend gemacht. Die Frau hat gute Chancen in der Wohnung bis zum Lebensende zu wohnen!

Dein Schulbuch schreibt eine Aufgabe um zu prüfen, ob du den Stoff begriffen hast.

Wenn du hier fragst, ist das nicht der Fall. Der § 543 BGB legt dar, unter welchen Umständen eine fristlose Wohnungskündigung erfolgen kann.

Dein hier genannter Grund gehört ganz sicher nicht dazu.

Gerhart  27.02.2023, 12:55

Der Widerspruch muss durch Frau Mustermann gar nicht erst eingelegt werden, weil die Kündigung wirkungslos ist. Der Vermieter würde vor Gericht mit einer Räumungsklage krachend scheitern.

Dieser Grund wäre keiner für eine ordentliche Kündigung. Und für eine außerordentliche schon mal gar nicht.

Also unverzüglich der Kündigung widersprechen (Nachweis!).

so lange sie die miete zahlen kann ist alles in Ordnung.