Ist der Vermieter verpflichtet, auf eine Kündigung seiner Mieter zu reagieren (schriftlich bestätigen)?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entscheidend ist, dass du den Nachweis führen kannst, fristgemäß die Kündigung eingereicht zu haben (Einwurf-Zeuge, Einschreiben ...)

Wurde per Einschreiben geschickt.

@Kittyka2

Das ist eine gute Basis! (Es gibt verschiedene Formen des Einschreibens, aber normal reicht das einfache 'Einschreiben'.)

@Kittyka2

Und hast du den Nachweis, dass die Kündigung zugestellt wurde?

@Tamtamy

... wenn es denn zugestellt wurde. 😉

@DaKaBo

Es gibt doch immer von der Post die Nachweisbestätigung.

@Kittyka2

Einschreiben + Rückschein oder Einwurf-Einschreiben?

@Kittyka2

Die Frage lautet wirklich: Hast du den Nachweis, dass dein Schreiben zugestellt wurde? Das ist wichtig. Schickst du per Übergabe-Einschreiben und die Sendung kann nicht zugestellt werden, ist sie nicht zugestellt.

@Kittyka2

Bitte noch an die Wahl der 'hilfreichsten Antwort' denken! 😊

Kleine Anleitung dafür: auf die Startseite gehen und links oben „Für Dich“ anklicken. Gleich oben ist dann das Feld „Hilfreichste Antworten“ und dort auf den Button „Antworten auszeichnen“ tippen.

@Kittyka2

Danke dir für das 'Sternchen'! - Da warst du ja superschnell! 😊

eine Kündigung muss nicht bestätigt werden.

die Kündigung ist Form-u. Fristgerecht gestellt.

eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.

wenn er bestätigt, ist es eine freundliche Geste

die Kündigung kann er nicht ignorieren

Kündigungen sind Einseitig von daher braucht er das theoretisch nicht aber machen wir mal ein Beispiel.

In 3 Monaten willst du gemäß deiner Kündigung ausziehen und dein Vermieter sagt dann weil er keinen Nachmieter gefunden hat das geht nicht bzw. du musst weiter miete zahlen weil du keine Kündigung geschrieben hast.

Was machst du dann? Deswegen immer darauf bestehen das du eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung erhältst und am besten Kündigungen auch immer mit Einschrieben oder Einwurfeinschreiben zustellen

Wie gesagt, der VM muss darauf nicht reagieren. Aber man bekommt ja bei Einschreiben immer so einen Zettel von der Post mit, den auf alle Fälle aufheben, dass man sagen kann, hier sie haben das am X.X erhalten.

@Kittyka2

Ja schon klar und du wirst das vermutlich auch durchbekommen aber trotzdem kann es dir Scherereien sparen wenn du einfach auf eine Kündigungsbestätigung bestehst. Wenn du dann keine bekommst ist es eben so aber erst gar nicht dach verlangen finde ich fahrlässig.

Weil wie belegst du das des am 28.02 wirklich die Kündigung war und nicht irgend etwas anderes?

@Osterkarnigel

Das wäre wahrscheinlich vor allem dann, wenn der Vermieter keinen Nachmieter findet und dann plötzlich meint, man müsse weiter Miete zahlen.

@Kittyka2

Zum Beispiel oder er hat es wirklich nicht gesehen aus welchen Gründen auch immer ist ja egal. Aber wenn du eine Bestätigung hast ist da Thema vom Tisch.

@Osterkarnigel

Ich hatte mal einen Vermieter, der meinte nach der gemeinsamen Kündigung unserer WG plötzlich wegen dieser Gesamtschuldnerischer Haftung seien wir auch nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter für die Zahlung der Miete verantwortlich sofern kein Nachmieter gefunden sei.

Der Vermieter sollte eine Kündigung keinesfalls ignorieren.

Sie ist das Signal sich um einen neuen Mieter zur Vermeidung von Leerstand zu bemühen.

Einen Anspruch auf Eingangsbestätigung hat der Mieter nicht, da es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung handelt, die eben keines Empfangsbekenntnisses bedarf.

Ich lebte mal in einer WG und wir haben dort auch alle gemeinsam gekündigt. Allerdings meinte der Vermieter (ein älterer Mann) plötzlich wir seien auch nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter für die Miete verantwortlich, wegen Gesamtschuldnerischer Haftung. Das gab Krach.

@Kittyka2

Sofern alle Miete innerhalb der WG als Solidarhafter das Mietverhältnis gemeinsam frist- und formgerecht gekündigt haben, befindet sich der "ältere" Vermieter mit seine falschen Meinung im Irrtum und niemand von Ihnen ist über den Kündigungstermin hinaus zur weitern Mietzahlung verpflichtet. Der Hinweis auf die Solidarhaftung in dem Zusammenhang ist folglich Quatsch!

@schelm1

Das Theater fing damals knapp vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist an. Plötzlich hieß es, wir sollten Nachmieter finden, ansonsten müssten wir weiterzahlen.

@Kittyka2

Sofern form- und fristgerecht von allen gekündigt wurde, endet das Mietverhältnis zum Kündigungstermin und gleichzeitig auch die Zahlungsverpflichtung.

Der Vermieter mag auf seiner irrigen Auffassung beharren.

Sie müssen weder Nachmieter suchen noch weiter zahlen.

Reagieren muss er nicht ignorieren allerdings auch nicht.

Du musst den Vermieter lediglich mitteilen das du fristgerecht kündigst, dem muss er nicht zustimmen da die Willenserklärung einseitig ist.

Du solltest nur einen Nachweis haben das und wann die Kündigung den Vermieter erreicht hat.

Bei Einschreiben gibt es ja immer den Nachweis.

@Kittyka2

Vorausgesetzt die Kündigung wurde per Einschreiben verschickt. Und vorausgesetzt, falls Einschreiben + Rückschein, der Vermieter hat das angenommen oder vin der Post abgeholt.