Ist der Vermieter verpflichtet, auf eine Kündigung seiner Mieter zu reagieren (schriftlich bestätigen)?
Oder kann er sie auch ignorieren?
9 Antworten
Entscheidend ist, dass du den Nachweis führen kannst, fristgemäß die Kündigung eingereicht zu haben (Einwurf-Zeuge, Einschreiben ...)
Das ist eine gute Basis! (Es gibt verschiedene Formen des Einschreibens, aber normal reicht das einfache 'Einschreiben'.)
Und hast du den Nachweis, dass die Kündigung zugestellt wurde?
... wenn es denn zugestellt wurde. 😉
Es gibt doch immer von der Post die Nachweisbestätigung.
Einschreiben + Rückschein oder Einwurf-Einschreiben?
Die Frage lautet wirklich: Hast du den Nachweis, dass dein Schreiben zugestellt wurde? Das ist wichtig. Schickst du per Übergabe-Einschreiben und die Sendung kann nicht zugestellt werden, ist sie nicht zugestellt.
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eine Kündigung muss nicht bestätigt werden.
die Kündigung ist Form-u. Fristgerecht gestellt.
eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
wenn er bestätigt, ist es eine freundliche Geste
die Kündigung kann er nicht ignorieren
Kündigungen sind Einseitig von daher braucht er das theoretisch nicht aber machen wir mal ein Beispiel.
In 3 Monaten willst du gemäß deiner Kündigung ausziehen und dein Vermieter sagt dann weil er keinen Nachmieter gefunden hat das geht nicht bzw. du musst weiter miete zahlen weil du keine Kündigung geschrieben hast.
Was machst du dann? Deswegen immer darauf bestehen das du eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung erhältst und am besten Kündigungen auch immer mit Einschrieben oder Einwurfeinschreiben zustellen
Wie gesagt, der VM muss darauf nicht reagieren. Aber man bekommt ja bei Einschreiben immer so einen Zettel von der Post mit, den auf alle Fälle aufheben, dass man sagen kann, hier sie haben das am X.X erhalten.
Ja schon klar und du wirst das vermutlich auch durchbekommen aber trotzdem kann es dir Scherereien sparen wenn du einfach auf eine Kündigungsbestätigung bestehst. Wenn du dann keine bekommst ist es eben so aber erst gar nicht dach verlangen finde ich fahrlässig.
Weil wie belegst du das des am 28.02 wirklich die Kündigung war und nicht irgend etwas anderes?
Das wäre wahrscheinlich vor allem dann, wenn der Vermieter keinen Nachmieter findet und dann plötzlich meint, man müsse weiter Miete zahlen.
Zum Beispiel oder er hat es wirklich nicht gesehen aus welchen Gründen auch immer ist ja egal. Aber wenn du eine Bestätigung hast ist da Thema vom Tisch.
Ich hatte mal einen Vermieter, der meinte nach der gemeinsamen Kündigung unserer WG plötzlich wegen dieser Gesamtschuldnerischer Haftung seien wir auch nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter für die Zahlung der Miete verantwortlich sofern kein Nachmieter gefunden sei.
Der Vermieter sollte eine Kündigung keinesfalls ignorieren.
Sie ist das Signal sich um einen neuen Mieter zur Vermeidung von Leerstand zu bemühen.
Einen Anspruch auf Eingangsbestätigung hat der Mieter nicht, da es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung handelt, die eben keines Empfangsbekenntnisses bedarf.
Ich lebte mal in einer WG und wir haben dort auch alle gemeinsam gekündigt. Allerdings meinte der Vermieter (ein älterer Mann) plötzlich wir seien auch nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter für die Miete verantwortlich, wegen Gesamtschuldnerischer Haftung. Das gab Krach.
Sofern alle Miete innerhalb der WG als Solidarhafter das Mietverhältnis gemeinsam frist- und formgerecht gekündigt haben, befindet sich der "ältere" Vermieter mit seine falschen Meinung im Irrtum und niemand von Ihnen ist über den Kündigungstermin hinaus zur weitern Mietzahlung verpflichtet. Der Hinweis auf die Solidarhaftung in dem Zusammenhang ist folglich Quatsch!
Das Theater fing damals knapp vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist an. Plötzlich hieß es, wir sollten Nachmieter finden, ansonsten müssten wir weiterzahlen.
Sofern form- und fristgerecht von allen gekündigt wurde, endet das Mietverhältnis zum Kündigungstermin und gleichzeitig auch die Zahlungsverpflichtung.
Der Vermieter mag auf seiner irrigen Auffassung beharren.
Sie müssen weder Nachmieter suchen noch weiter zahlen.
Reagieren muss er nicht ignorieren allerdings auch nicht.
Du musst den Vermieter lediglich mitteilen das du fristgerecht kündigst, dem muss er nicht zustimmen da die Willenserklärung einseitig ist.
Du solltest nur einen Nachweis haben das und wann die Kündigung den Vermieter erreicht hat.
Bei Einschreiben gibt es ja immer den Nachweis.
Wurde per Einschreiben geschickt.