Wenn ich vor meinem Haus parke, mault der Nachbar von gegenüber, der seine Ausfahrt gegenüber hat.

Parksituation - (parken, Nachbarschaftsstreit, Parkverbot)

6 Antworten

Das Foto gibt natürlich nur einen kleinen Ausschnitt wieder und ich weiß nicht, wie es drumrum aussieht. Dem Foto nach würde ich aber sagen, dass es geschickter wäre, das Auto genau auf der Straßenseite gegenüber, also vor der Hecke zu parken.

vip77 
Fragesteller
 19.12.2014, 18:59

Gegenüber ist zurzeit Halteverbot wegen der Baustelle

WeiSte  19.12.2014, 19:19
@vip77

Ah, dann geht es da natürlich im Moment nicht. Verboten ist es nicht, da zu parken, wo das silberne Auto steht.
Man darf nur eigentlich nicht auf der linken Seite in Fahrtrichtung parken (außer in Einbahnstraßen), das Auto müsste also eigentlich anders herum parken... ;-)
An der Situation würde das natürlich nichts ändern.

Auf meiner Seite ist kein Parkverbotszeichen

Ist das eine Einbahnstraße oder warum stehst Du entgegen der Fahrtrichtung ?
Warum parkst Du nicht gegenüber? In Fahrtrichtung

vip77 
Fragesteller
 19.12.2014, 18:55

Nein, es ist keine Einbahnstrasse. Habe mich ausnahmsweise in die Richtung gestellt, weil ich von dort kam. Gegenüber ist zurzeit Parkverbot wegen dem Bau.

Antitroll1234  19.12.2014, 18:58
@vip77

Dann parke doch während auf der anderen Seite ein Parkverbot besteht, 2 oder 3 Meter weiter nach rechts, dann kommt der Nachbar auch wenn dieser nach links rausfahren möchte ohne weiteres aus seiner Ausfahrt.

er hat KEINE rechtliche Grundlage..... gib´ nicht klein bei....!

Wie breit ist die Straße? Die Straße muss mindesten auf 3,05 m breite frei sein, auf dem Bild sieht das leider nicht so aus, somit dürftest du da gar nicht parken Was die Einfahrt angeht da kommt der ohne zurück zu setzen raus.

Bowiman89  22.12.2014, 17:14

Ich gebe Dir Recht Anton, so wie es auf diesem Foto aussieht, sind da keine 3,05 m Platz und somit dürfte der silberne Wagen dort gar nicht parken! Hier wird gegen § 12 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 4 verstoßen. In Betracht kommen hier die Tatbestände 112102 (15 €) >Sie parkten an einer engen Straßenstelle< sowie 112042 (15 €) >Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite<. Da dies jedoch Tateinheitlich zu bewerten ist, bleibt es bei lediglich 15 € Verwarnungsentgelt.

Lasse ihn doch hupen und brüllen! Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist! Und Dein Nachbar kommt in dieser Situation (auf dem Foto) recht gut auf sein Grundstück!