Darf mein Vermieter mir das Be-und Entladen im Hof Verbieten?

7 Antworten

An sich ist das für mich ja das geringste Problem wenn er nicht auch noch der Ansicht gewesen wäre mir Untersagen zu müssen Meinen Audi A4 Avant kurzzeitig um einkäufe zu entladen abzustellen ( hier möchte ich Hinzufügen das ich nach jedem Entladen der einkäufe das auto wieder an den mir " zugewiesenen " stellplatz gestellt hab

Auch wenn es nur kurz ist, es ist Dir untersagt.

Genau wie das Parken im absoluten Halteverbot und wenn es nur eine Minute ist; es ist untersagt.

den straßenverkehr kann man recht schwer mit dieser situation vergleichen zumal auch kein ausdrückliches verbot im mietvertrag steht

@DarkKnight89

Ich habe das nur als Beispiel gegeben.

Das Hauptargument:

Es ist sein Eigentum, er kann bestimmen.

Genauso wie ein Geschäftsinhaber entscheiden kann ob er Dir was verkauft.

Also gut, neuer Anlauf: Wem gehört der Hof? Dem Vermieter. Wer hat zu bestimmen, wer auf sein Eigentum fährt und wer nicht? Der Vermieter. Capito?

ganz so einfach ist es leider immernoch nicht zumal der vermieter selbst nicht mal in unserem ort wohnt. und ich habe auch noch kein gesetz gefunden das den vermieter bemächtigt das entladen von einkäufen zu verwehren

@DarkKnight89

Wo der Vermieter wohnt, ist so was von egal. Es gilt das Eigentumsrecht, weil eben nichts im Mietvertrag steht. Oder bezahlst Du was für die Einfahrt in den Hof?

@Guekeller

im mietvertrag steht die grundstücks miete und das bezieht sich auf das gesamte grundstück und ich bezweifle das der hof in der mitte des grundstücks da aussen vor ist

@DarkKnight89

In einem Wohnraummietvertrag steht die Wohnraummiete und nichts über die untersagte Nutzung des Grundstückes zum Be- und Entladen eines Kfz!

Einem Mieter ist es selbstverständlich unbenommen, die Gemeinschaftsflächen zu begehen um seine Wohnung darüber zu erreichen, dies auch zur Erledigung  von Einkäufen; nur befahren darf er das Grundstück gemäß der Anordnung des Vermieters nicht!

@DarkKnight89

Gesetz?

Es ist sein Grundstück/Eigentum, das gibt ihm das Recht, er kann das Betreten oder das Befahren seines Grundstückes untersagen.

Die € 610 zahlen Sie für die Wohnung und nicht für die Hofnutzung zum Be- und Entladen!


Nur so nebenbei die Stellplatzmiete würde 25 euro im monat betragen und der Hof zerfällt so langsam in seine bestandteile.


Daraus könnte man schließen, dass die Stellplatzmiete für den Vermieter nicht so kostendeckend ist, dass er die Schäden die u.a. von unbefugten Nutzern mitverursacht werden, einstweilen noch nicht beheben kann.

Die logische Konsequenz wäre eine Stellplatzmieterhöhung!

Für Sie aber gilt das Verbot, welches der Vermieter mitgeteilt hat.

Vesrtoßen Sie gegen die Anordnung, wird dies zu einer Abmahnung führen, die letztlich in Konsequenz sogar bis zur Kündigung des Wohnraummietvertrages fürhren könnte.

Eine Frage der persönlichen Risikoabwägung!



Hierbei ist hinzuzufügen das meine Schwester erst letzten Monat ein Kind zur welt gebracht hat



Ja, wie? Helfen Sie denn in Anbetracht dieser besonderen obsoleten "Umstände" Ihrer Schwester nicht im gebotenen höflichen Umfang?


in den 610 euro miete ist auch die grundstücksmiete enthalten und was anfallende schäden angeht hat unser vermieter sowieso nicht die lupenreine weste der kümmert sich null um das haus auch nicht um herunterfallende ziegel die die autos bis jetzt gottseidank nur knapp verfehlt haben. und laut den sachen die ich in diversen foren gelesen habe kann er sich nur auf das berufen was im mietvertrag steht somit ist ein derartiges verbot nichtig

@DarkKnight89

Ihr Vermieter mag ein Idiot sein. Aber er ist im Recht.

@Guekeller

@ DarKnight89

Das hört sich ja teilweise schon sehr gefährlich und nicht nur unbefriedigend an! Vielleicht sollten Sie ernsthaft in Erwägung ziehen, sich nach etwa Sicherem und vor allen Dingen absolut Miertfreundlichem umzuschauen!?!

wie auch immer sie hier " hilfe im gebotenen höflichen umfang " definieren

@DarkKnight89

Der Schwester den  Einkauf abnehmen und  in die Wohnung tragen, damit sie nicht perinatal überlastet wird! - Was denn sonst?

@schelm1

meine schwester trägt auch keine einkäufe sondern den babysave während ihr freund und ich die einkäufe tragen

@DarkKnight89

Klingt recht positiv! Entkräftet auch den Grund für die Antwort, den Sie mit einer angeblich zu hohen Belastung selber geliefert hatten!

Lies:

man kann ja die Einkäufe auch ums Haus herum Schleppen . Hierbei ist hinzuzufügen das meine Schwester erst letzten Monat ein Kind zur welt gebracht hat

Das klang doch bisher stark danach, dass die Schwester deshalb überfordert war.

Ihr Neugeborenes schleppt jede Frau täglich und stundenlang mit sich herum, das nennt man natürlich!

@schelm1

in diesem fall geht es da weniger um überforderung als um die gefahr durch die runter donnernden sparkassen kunden ich selbst hatte nach der frühschicht schonmal so einen kasper der mich fast überfahren hätte als ich um die ecke gelaufen bin.

@DarkKnight89

Na, jetzt schweifen Sie auch noch in die unsensiblen Gefilde des Kundenverhaltens der deutschen Kreditwirtschaft ab!?!

Was soll denn das noch mit der eigentlcihen Frage zu tun haben!?!

Bleiben Sie einfach beim kern der Frage, deren Antwort unverändert  lautet:

"Sie haben aufgrund der Anweisung des Vermieters mit Ihrem Kfz nicht auf dem Hof des Eigentümers zu suchen!"

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man fremde Grundstücke nicht ohne Genehmigung des Besitzers befahren darf.

das grundstück ist ja nicht fremd der hof gehört ja zum haus dazu wir wurden ja auch angewiesen regelmäßig zu kehren das ist ja das kuriose

@DarkKnight89

Ihr seid nicht Besitzer des Grundstücks, insoweit ist es "fremd".

Kein Befahren von Grundstücken ohne Erlaubnis des Besitzers

Das gilt immer.

Es kommt drauf an was im Mietvertrag steht 

Im mietvertrag steht lediglich das Die Stellplatz miete 25 euro im monat beträgt die kann ich mir aber sparen weil der Platz an dem ich meinen wagen abstelle öffentlich ist von einem befahr verbot zum Be-und Entladen steht nichts im Mietvertrag das kam erst per whatsapp