Parken gegenüber von Grundstücksausfahrten?

8 Antworten

Sofern nicht aus irgendwelchen Gründen dort Parkverbot ist, wüsste ich nicht, was rechtlich dagegen sprechen sollte.

Moralisch natürlich arg fragwürdig, was der Nachbar macht 🤷🏻

Schonmal das Gespräch gesucht?

Die StVO sagt dazu:

§ 12 Abs. 3 Ziffer 3 StVO (Halten und Parken)

Das Parken ist unzulässig...

... vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

Wenn die restliche Fahrbahnbreite, gemessen vom Außenspiegel bis zum gegenüberliegenden Bordstein 3,05 m (= schmale Fahrbahn lt. Rechtsprechung) unterschreitet, dann gilt dort ein generelles Parkverbot.

Ansonsten darf dort jeder parken, es gilt das Windhundprinzip (wer als erster da ist):

§ 12 Abs. 5 StVO (Halten und Parken)

An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.

Ein Recht auf einen Parkplatz vor der eigenen Haustür gibt es im öffentlichen Verkehrsraum nicht. Das verstößt gegen das Prinzip der Öffentlichkeit.

So weit ich weiß, darf man überall am Straßenrand parken, wenn es kein Parkverbot gibt und du keine Ein- bzw. Ausfahrt blockierst. Ob nun auch dein Grundstück danebenliegt oder nicht, ist egal. Auf Nachbars Grundstück selbst darfst du aber natürlich nicht parken.

So kenne ich das, ich bin mir aber nicht hundertprozentig sicher.

ja natürlich ist das erlaubt, aber ich finde es eine frecheit von deinen nachbarn das die ein eigernen parkplatz haben und dan den parkplatz wegnehmen die keinen haben, irgendwie gemein und eigensinnig

Leider gibt es viele solcher Zeitgenossen, die die eigene Garage oder Auffahrt nicht nutzen und die Karre auf der Straße parken. In Gegenden ohne Parkdruck ist das nicht so schlimm. Wenn man das aber bei Parkplatzknappheit so macht, ist das kein soziales Verhalten und ziemlich respektlos gegenüber den Leuten, die auf die Parkplätze am Straßenrand angewiesen sind.

Also leider ja, der Nachbar darf auf der öffentlichen Straße seinen Parkplatz frei wählen.

Evtl. hat es den Grund, dass die Einfahrt bei gegenüber parkendem Auto ziemlich eng ist. Parkt er selbst dort, erspart er sich aufwendiges Rangieren.