Was kommt in das Schlusswort eines Angeklagten (bei einer Gerichtsverhandlung)?

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Es kommt darauf an, um welchen Fall es sich handelt.

Ist die Gerichtsverhandlung wegen einem Unfall, könnte sich der Angeklagte bei dem Geschädigten oder den Angehörigen entschuldigen, wenn seine Schuld bewiesen wurde.

Ist die Schuld nicht bewiesen ind der Angeklagte Unschuldig, könnte er sein Mitgefühl dem Geschädigten oder Angehörigen aussprechen und weiterhin beteuern, dass er unschuldig ist, er aber hofft, dass der wahre Täter gefunden wird.

In einer Verurteilung aufgrund einer Vergewaltigung, wird er vermutlich sagen können, was er will....es glaubt ihm doch niemand mehr, nichts desto Trotz, wären vielleicht Worte der Entschuldigung (das Wort an sich ist schon falsch, niemanden kann man ent schuldigen, man kann vielleicht verzeihen oder vergeben....aber das halte ich auch für nicht gegeben, weil der Mensch ist halt nachtragend...)

Angeklagte, die kaltschnäutzig sind, sagen: "Ich habe den Worten meines Anwalts nichts hinzuzufügen"

cool. Danke für alle Antworten, glaub ich weiß jetzt was ich schreiben kann...

Meine Aufgabe ist es, das Schlusswort des Angeklagten zu schreiben. Nur wie das Wort es schon sagt ist es ein Schlusswort und müsste ich nur ein Wort schreiben, wäre alles okay, aber ich denke das wird nicht reichen, deshalb brauche ich Hilfe, was in so einem Schlusswort ganz allgemein rein kommt. Würde mich um Antworten echt freuen!

Kommt darauf an, ob man schuldig oder nicht schuldig ist.

Wenn man schuldig ist, dann ist es immer gut wenn man geständig ist und Reue zeigt, bzw. man man sich im Schlusswort für seine Tat entschuldigt.

Ist man nicht schuldig, dann sagt man das auch und dann kommt es darauf an, wie die Beweislage ist.

MfG

Johnny

okay, danke!

ich bitte alle Beteiligte um Entschuldigung, vor allem für den Geschädigten tut es mir sehr leid. Ich weiß nicht so recht, wie das alles passieren konnte. So etwas wird nie wieder vorkommen-------so oder ähnlich, kommt darauf an,worum es geht.

dankeschön!

Nur ein Wort ist ja auch falsch. Ein Vorwort hat in einem Buch auch mehr als nur ein Wort. Das Schlusswort in einer Gerichtsverhandlung kommt immer ganz darauf an, was passiert ist. Wenn der Angeklage geständig war, zeigen sie meist Reuhe. Es gibt aber noch immer Leute die ihre Unschuld kundgeben wollen, oder einfach auf das Schlusswort verzichten.

danke!