Unter Rückstellung von Bedenken?

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Ich verstehe das so, dass der Richter nochmal "Gnade vor Recht" ergehen lässt.
Er hat eigentlich Bedenken den Täter auf freiem Fuß zu belassen, stellt diese aber zurück und gibt ihm mit der Bewährung nochmal eine Chance.
[Falls da Schöffen mit dabei waren, kann es sich vielleicht auch darauf beziehen, dass der Richter den Schöffen nachgibt, die für eine Bewährung eintreten]

Bin aber kein Fachmann, ist nur meine Interpretation.

Finde ich eine nice Deutung, dankeschön ☺️ So hätte ich es auch verstanden, nur dachte ich, dass es sich vielleicht um eine sozusagen ,,feststehende juristische Äußerung'' handeln könnte. Dem ist aber offensichtlich nicht so, ist lediglich eine Umschreibung für, ,,Gnade vor Recht' '. Du hast es exakt getroffen und mir weitergeholfen, nochmals vielen Dank :)

@Sisi991711

:
Danke fürs

Es bestehen zwar Bedenken einer nicht näher erklärten Art, aber die stellt man eben zurück und er kriegt eine Bewährungsstrafe, obwohl es ihm eigentlich nicht zustünde.

Juristisch? Gar nichts.

Man wurde zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das war es.

Da der Richter das Strafmaß auch begründen muss, deutet die Begründung darauf hin, dass bei Beachtung aller Bedenken wohl eine Strafe von mehr als 18 Monaten ausgesprochen worden wäre.