Warum werden betrunkene in der öffentlichkeit verhaftet?

16 Antworten

Man wird nicht verhaftet. Verhaften ist so ein böses böses Wort, ebenso falsch zudem.

Betrunkene werden, wenn überhaupt, in Gewahrsam genommen.

Und auch nicht alle, sondern nur die, die so sternhagel sturtzevoll sind, dass man ihnen den Nachhauseweg alleine nicht mehr zutraut, ohne befürchten zu müssen, dass dem betrunkenen Menschlein dabei ein Unheil zustoßen könnte - du weiß schon, Leute, die mehr krabbeln als laufen können.

Die packt man dann ein und nimmt sie mit. Jetzt kommt es drauf an, wo man sich befindet in Deutschland (weil da jedes Bundesland etwas eigene Sitten und Gebräche hat) und ob zu befürchten ist, dass die Person Zuhause alleine ist (wo er dann an seinem Erbrochenen ersticken könnte).

Je nachdem, kommt man in eine geschmacklich am Rande der Unzumutbarkeit befindliche, zudem ungemütliche, selten gut riechende, jedoch dadurch gut zu reinigende Unterkunft oder aber, man wird nach Hause verbracht.

Das bedeutet nicht, dass man bestraft wird oder angeklagt oder beschuldigt oder sowas alles, man hat ja nichts verbotenes gemacht. Es wird ab dann nur aufgepasst, dass dem seelig vollen Mitbürger nichts passieren tut.

Aber kostenlos isses nicht, die Taxifahrt mit der Streifenkutsche und die Luxusunterkunft "mit Seeblick" muß man hinterher bezahlen.

Man wird in Gewahrsam genommen, wenn man eine Gefahr für sich und/oder andere darstellt. Man bleibt i. d. R. bis zum Erreichen der Zurechnungsfähigkeit und kann dann wieder gehen. In manchen Städten und von Fall zu Fall wird dieser Aufenthalt bei der Polizei oder in entsprechenden Einrichtungen in Rechnung gestellt, das kann auch mal teuer werden.

Mit "Verhaften" hat das nichts zu tun.

In der Regel wird man in betrunkenem Zustand nur in Gewahrsam genommen, wenn man randaliert oder hilflos ist. Hilflos bedeutet, dass die Person es nicht schaffen würde, ohne Gefahr für sich selbst (z.B. erfrieren, bestohlen werden ...) oder andere Personen (Gewaltausbrüche, Belästigungen ...) über die Runden zu kommen. Ein weiterer Grund ist, wenn ein Betrunkener sich nicht ausweisen kann oder gar nicht mehr weiß, wo er wohnt. Auch dann wird er vorerst in Gewahrsam genommen. "Einfach so" wird also niemand verhaftet.

Das ist nicht grundsätzlich so. Nur wenn festgestellt wird das der Betroffene in einem Zustand ist der eine Selbstgefährdung bedeutet wird er zum Schutz in eine Ausnüchterungszelle gebracht.

Shabutaro  29.03.2012, 11:22

Nicht nur eine Selbstgefährdung.. Gefährdung allgemein ;)

Wenn ein "Betrunkener" in die Ausnüchterungszelle gebracht wird, handelt es sich nicht um eine Verhaftung, sondern man schützt ihn davor auf der Straße überfahren zu werden.