Nächtliche Ruhestörung durch betrunkenen Nachbarn. Darf ich ohne vorher mit ihm zu reden die Polizei rufen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich darf man in einem solchen Fall die Polizei auch rufen, ohne mit dem Nachbarn gesprochen zu haben. Ihn in betrunkenem Zustand anzusprechen, wäre wegen seiner dann offensichtlichen Aggressivität auch nicht ratsam.

Du könntest, wenn Du ihn nüchtern nicht antreffen kannst, zunächst noch eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, dass Du dich nachts sehr gestört fühlst.

Der Vermieter kann, auch wenn der Nachbar nur schwer anzutreffen ist, dennoch gegen ihn vorgehen. Wenn sich die Fälle von aggressiven Ausfällen und Ruhestörung häufen, kann er durchaus das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies gilt umso mehr, wenn der Nachbar sich einem Gespräch mit den Mitbewohnern und dem Vermieter entzieht.

In dem Fall wäre es wohl besser so. Es gibt leider Leute, bei denen hilft das persönliche Gespräch nicht.

Klar kann man die Polizei rufen.