Ist das gerechtfertigt versuchte Trunkenheitsfahrt?

7 Antworten

Jeder der Kenntnis vom Zustand eines Autofahrers hat (Betrunken) ist verpflichtet, nach Möglichkeit und angemessen eine Trunkenheitsfahrt zu unterbinden.

Hat der Betrunkene den Schlüssel freiwillig herausgerückt, und überlegt es sich dann anders, wäre es angemessen diesen zu behalten. Wegnehmen darf man den Schlüssel nicht!

Hat man den Schlüssel einmal und rückt ihn wieder heraus und es kommt zu einem Unfall, kann man daran eine Mitschuld haben.

Der Gastwirt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einem betrunkenen Gast die Fahrzeugschlüssel wegzunehmen. Wenn er es dennoch wollte, dann öber eine Notstandshandlung.

Allerdings gibt einige wenige Fälle, in denen es eine Pflicht für den Gastwirt wäre, die Trunkenheitsfahrt zu verhindern. Das wären die Fälle, in denen er eine Garantenstellung erwirben hat. Wenn er z.B. jemanden bewusst derart einschenkt, dass dieser sich in die Schuldunfähigkeit trinkt und dann Autofahren will. Für Schäden und strafrechtliche Folgen würde dann der Gastwirt durch sein Unterlassen haften.

furbo  06.05.2019, 07:37

Und noch was:

Der Wirt könnte sogar bei derart Betrunkenen wegen Aussetzung (§ 221 StGB) belangt werden.

Übrigens wäre der Ausschank an erkennbar Betrunkene sowieso verboten (§ 20 Nr. 1 GastG).

Du widersprichst dir ja selbst!

Darf der Gastwirt, oder Polizei, den Autoschlüssel wegnehmen, wenn jemand betrunken Auto fahren will ?

entweder, oder

Was ist wenn derjenige gar nicht vor hat betrunken Auto zu fahren -

im 1. Fall ist er dazu verpflichtet.

im 2. Fall ruft der Betrunkene von sich aus den Taxi-Dienst an, also braucht ihm der Wirt den Schlüssel auch nicht weg zu nehmen.

Der Gastwirt ist dazu verpflichtet einer Person den Auto Schlüssel wegzunehmen, wenn er die Vermutung hat, das er mit seinem Auto fahren möchte.

Das ist rechtlich und gesellschaftlich vollkommen in Ordnung!