Vorfahrtsregeln bei folgender Situtation?
Hallo Leute,
welches Auto darf hier zuerst fahren?
Das orangene Auto, welches links abbiegt,
oder das Grüne Auto, welches geradeaus fährt?
7 Antworten
In dem Augenblick, in dem das rote Auto nach links abbiegt, kommt das grüne Auto ihm von rechts und hat daher Vorfahrt. Also einfach "rechts-vor-links-Regel" bei gleichberechtigten Straßen.
Hier gilt nicht rechts vor links sondern die Gegenverkehrsregel
Wenn Du mal kurz nachdenkst, merkst Du, dass es auf dasselbe hinausläuft. Und meine Fahrschule war schon gut, kanste glauben.
Wenn Du mal kurz nachdenkst, merkst Du, dass es auf dasselbe hinausläuft.
In der Wirkung im Wesentlichen ja, aber in der rechtlichen Grundlage eben nicht.
Und das sieht auch der Bußgeldkatalog so, es gibt schließlich zwei verschiedene OWi-Tatbestände mit verschieden hohen Bußgeldern:
- Tatbestandsnummer 109172: "Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen." - Bußgeld € 20,- (https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/9-9a-stvo/)
- Tatbestandsnummer 108106: "Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein anderer wesentlich behindert wurde." - Bußgeld € 25,- (https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/8-stvo/)
Und meine Fahrschule war schon gut, kanste glauben.
Wenn Sie Dir etwas eindeutig falsches beigebracht hat, offensichtlich nicht ...
Lernt man das nicht schon, bevor man mit dem Fahrrad losfährt?
Hallo FrageJonas
Diese Verkehrszeichen bedeuten "Querverkehr hat Vorrang", sie gelten also nur für den Querverkehr.
Darum gilt in dieser Situation die Gegenverkehrsregel: Der geradeaus Fahrende oder Rechtsabbieger hat Vorfahrt vor dem entgegenkommenden Linksabbieger
Gruß HobbyTfz
Kommt drauf an welcher Fahrer eher der Schläfer ist ... natürlich gibt es auch eine Regel ...
Grünes Auto hat gezögert, orangenes Auto hat das als "Signal zur Vorfahrt" gewertet
sowas
Das grüne. In so einer Situation fährt der Linksabbieger immer als letzter.
hat es schon was verkehrt gemacht - es darf überhaupt nicht abbiegen, wenn es Gegenverkehr hat.
Nein, hier hat niemand Vorfahrt!
Relevant ist hier ausschließlich StVO §9, Abs. 3:
"Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, ..."
Das heiß, "Grün" hat hier Vorrang.
Wenn Du "damals in der Fahrschule" in diesem Zusammenhang irgendwas von "rechts vor links" gehört haben solltest, solltest Du diese Fahrschule auffordern, ihre Lizenz abzugeben ...