Wenn man auf einer Strasse fährt und dann rechts ein Auto aus einer Einbahnstrasse auf deine Strasse fahren will, gilt dann Rechts vor Links ich muss warten?

11 Antworten

Ich gehe mal davon aus dass du meinst wenn nichts anderes die Vorfahrt regelt (schilder, Ampeln, Polizisten o. Ä.). In diesem Fall hat der von rechts kommende Vorfahrt. Außer es handelt sich zusätzlich um eine Spielstraße aus der er kommt. In diesem Fall nicht.

Wenn da kein Schild ist, dass du Vorfahrt hast, dann gilt IMMER rechts vor links

Wenn man auf einer Strasse fährt und dann rechts ein Auto aus einer Einbahnstrasse auf deine Strasse fahren will, gilt dann Rechts vor Links ich muss warten?

Wenn dort die Vorfahrt nicht anderweitig geregelt ist (Verkehrszeichen oder Lichtzeichenanlage), dann gilt Rechts vor Links, also : Ja. 

Das gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug entgegen der zulässigen Fahrtrichtung aus der Einbahnstraße herauskommt. Auch dann musst du warten.

Einzige Ausnahme:

Fährt das Fahrzeug, das aus der Einbahnstraße (egal ob mit oder entgegen der Fahrtrichtung) herauskommt rückwärts, dann musst du zwar auch warten, der andere Fahrer hat aber als rückwärts fahrender eine besondere Sorgfaltspflicht. Dazu ein Auszug aus § 9 Abs. 5 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim [...] Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

In diesem speziellen Fall, tragen beide Fahrzeugführer bei einem Unfall eine Mitschuld.

wenn das Auto entgegengesetzt aus der Einbahnstraße kommt (verkehrswidrig), hat der Fahrer des anderen Wagens Schuld. Man sollte auf der Vorfahrtstraße dennoch vorsichtig bei diesen Einmündungen sein, da oft Radfahrer dort auftauchen. Auch wenn die Einbahnstraße nicht beidseitig für Radfahrer freigegeben ist, hat man dann als Autofahrer ein Problem.

Da irrst du dich, auch wenn der andere Fahrer "Rückwärts" fährt , ändert das aber an der Grundregel Rechts vor LInks nichts.siehe:

BGH, Urteil vom 04.02.1958 - VI ZR 55/75

Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 07.10.2016 - 13 S 35/16

@ant8eart

Auch das ist uninteressant,ich habe dir doch die Urteile verlinkt, das Vorfahrtsrecht bleibt bestehen,unabhängig davon, wie der andere Fahrer die Straße befährt.

Das sich der andere Fahrer eine "Teilschuld" wird anrechen lassne müssen, sthet doch ebenfalls in den Urteilen.

@OlafausNRW

in dem Link steht:

"Kollision zwischen rückwärts fahrendem Vorfahrtberechtigten und wartepflichtigem Einbieger"

das ist etwas völlig anderes.

Die StVO ist da ziemlich eindeutig

"§ 8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen."

Da steht nicht

"Das gilt nicht, ... 3. für Fahrzeuge, die nicht von rechts kommen dürften"

Ergo: Auch Fehlverhalten des anderen Fahrzeugs ändert nichts daran, das es Vorfahrt hat, wenn es von rechts kommt.

Zumal es ja diverse Fälle gibt, in denen Fahrzeuge auch gegen die Richtung der Einbahnstraße fahren dürfen - z. B. vielfach Fahrräder (zwar eigentlich nur durch besondere Freigabe, die kann man "von links" aber nicht immer erkennen) oder grundsätzlich Fahrzeuge von Müllabfuhr und Straßenreinigung (Sonderrecht nach StVO §35 Abs. 6)

Hallo.

Wenn deine Straße keine Vorfahrt hat, Ja. re vor li.

Das ist sehr selten. In Dörfern öfter. Dann müsste da eigentlich das Schild 102 Kreuzung stehen.

Mit Gruß

Bley 1914

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Das ist sehr selten.

Nö, in Wohngebieten oder auch in engen Innenstädten ("Altstadt") ist das völlig normal.

Dann müsste da eigentlich das Schild 102 Kreuzung stehen.

Nö - 102 ist ein Gefahrzeichen (kein vorfahrtregelndes Zeichen) und steht nur an gefährlichen R-v-L-Kreuzungen

@claushilbig

Ja,du hast recht, hier bei mir sehr selten. Auf dem Land ist das meist nicht ausgeschildert