Motorradunfall durch nicht blinken, wer Schuld?

8 Antworten

Schwierig... Dass der Kollege ohne blinken hantiert ist sehr grenzwertig. Aber auf der anderen Seite musst du auf einem Parkplatz immer mit solchen Dingen rechenen und ein angemessener Abstand ist immer geboten...

Beide haben Schuld. Wenn jemand nicht blinkt und man nicht weiß ob der rechts oder links abbiegen will, wartet man.

Der Autofahrer biegt nicht ab, er faehrt auf einen Parkplatz. Um auf die senkrechten Parkplaetze draufzukommen, muss er durchaus etwas links ausholen, das sollte man wissen. Der Motorradfahrer darf nicht beim kleinsten Schlenker des Autos schon vorschiessen um vorbeizufahren (Das ist eine Unsitte bei vielen Motorradfahrern). Er muss sich erst vergewissern, was der Autofahrer vor ihm tut.
Der Motorradfahrer haette also erst einmal abwarten muessen, - und dann hat er offensichtlich zu stark beschleunigt, um vor dem Hindernis Auto nochmal anhalten zu koennen. Wenn hier der Autofahrer Teilschuld haben sollte, dann kann das nur ein ganz geringer Anteil sein.

Diese Situation hätte man wirklich verhindern können. Man muss mit jedem größerem Auto etwas ausholen weil es so eng ist.

Der Motorradfahrer trägt die Schuld, er kann nicht einfach rechts am Auto vorbei fahren bei unklarer Verkehrslage.

Hier ist sicher von einer Teilung der Schuld auszugehen.

Dabei trifft allerdings den Motorradfahrer die größere Schuld.

Der Autofahrer hat nicht geblinkt, das stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §9 StVO dar.


§ 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. ... Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten


Der Motorradfahrer aber hätte hier nicht überholen dürfen.

Denn es war nicht klar was der PKW vor hatte, man spricht dann von Unklarer Verkehrslage. Im Straßenverkehr darf man nicht annehmen das jemand eine bestimmte Handlung plant und tut, man muss abwarten was er wirklich macht. Außerdem ist gerade auf einem Parkplatz damit zu rechnen das jemand einparken will und dabei nicht immer normale und planbare Fahrmanöver macht. Demnach hat der Motorradfahrer hier gegen § 5 StVO verstoßen.


§ StVO 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

  1. bei unklarer Verkehrslage

Ich denke man muss hier von einer Schuldteilung ausgehen. Den PKW-Fahrer trifft 30% der Schuld, den Motorradfahrer aber 70%.

Ich habe noch geschrieben, waehrend du schon fertig warst. DH. Es ist interessant zu sehen, dass andere Experten zum mehr oder weniger gleichen Ergebnis kommen.