Vertrag mehrerer Personen für ein Mietobjekt

7 Antworten

Wenn alle den Mietvertrag mit unterschreiben, dann haben auch alle die gleichen Rechte. Das würde ich an deiner Stelle bei deisem Beispiel aber nicht machen. Schließe du besser den Mietvertrag über die Halle ab und mach mit deinem Bekannten jeweils Untermietverträge. Das würden dann Gewerbemietverträge sein und dazu kannst du hier mehr lesen.

Kannst du die die Halle allein aber nicht leisten, suche dir besser einen Partner. Und gründet eine Firma.

http://www.hk24.de/unternehmensfoerderung_und_start/unternehmensgruendung/weiteres/basisinformationen/371026/gewerbemietvertrag.html

Okay, ja der Vermieter wollte nur einen Mieter als Ansprechpartner. Der bin ich.

Dann führe ich einfach einen Vertrag mit meinen Leuten durch und darin klären wir alles!

Weiß Jemand ob es einen Vertrag gibt, der ein Mietobjekt zur Gemeinschaftlichen Sache mehrerer Personen macht.Beispiel: Ich Miete eine Halle zum Autos unterstellen, quasi eine Hobby-Werkstatt. Meine Bekannten wollen anteilig mit da rein, wir machen aus, dass komplett alles an Kosten und Arbeit am Objekt geteilt wird.

Ein ganz normaler Mietvertrag kann man nehmen, nur das dann alle Parteien unter der Rubrik Mieter enigetragen werden.

Mit den Bekannten machst du ein Gesellschaftsvertrag und mit dem Vermieter, macht ihr alle gemeinsam einen Mietvertrag, so dass die ganze Gesellschaft als Mieter betrachtet wird.

Das musst Du erstmal mit VERMIETER klären .. wenn er das ok findet, bildet ihr eine BGB Gesellschaft (Zweck: gemeinschaftliches Werklen an Autos etc.)