Wie ist die Rechtslage bei einer Garagengemeinschaft zwecks Strom

2 Antworten

Lass den Strom schnellstens abklemmen!

Du hast keinerlei Rechtsgrundlage (sprich: Vertrag) durch den Du einen Teil der Stromkosten von den anderen verlangen könntest.

Der Energieversorger wird aber wissen wollen, wer der Folgenutzer ist.

Bevor Du da den Garagen-/Grundstücksbesitzer angibst, sprich mit ihm darüber.

So beugst Du noch zusätzlichem Ärger vor.

Wenn Du dann Deine Schlussrechnung in der Hand hast, kannst Du ja versuchen, von den anderen beteiligten Autoschraubern etwas einzusammeln.

Sofern ihr nicht noch elektrisch geheizt habt oder zwischendurch Wasser gekocht habt, wird sich die Rechnung wohl in Grenzen halten.

wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist in deinem fall die sache eigendlich relativ eindeutig. wenn DU einen stromzähler beim Stromanbieter angemeldet hast, und auch die Stromrechnungen bezahlst, dann kannst Du den vertrag auch wieder kündigen.

für den Rest wird dir nichts anderes über bleiben, als einen Anwalt aufzusuchen. hier stellt sich die frage: in wie weit du nicht nur ein anrecht auf die stromzahlungen hast, sondern auch, ob du nicht noch ein anrecht auf weitere investitionskosten wie das legenlassen von leitungen, materialkosteneratattung beim selbtverlegen usw. hast...

mal ne ganz bescheuerte frage: weiß zufälligerweise der vermieter der halle von eurem deal? wenn nein, würde ich den mal ins Boot holen. vielleicht kann der ja ein wenig druck machen...

lg, anna