Wie ist die Rechtslage bei einer Garagengemeinschaft zwecks Strom
Servus....:-)
Und zwar hab Ich das problem das Ich im Okt. 2011 bei einer Garagengemeinschaft (Jugendliche Autoschrauber) beigetretten bin...und bis dato noch kein Strom anlag... Da man zum Autobauen usw Strom brauch hab ich mich natürlich um alles gekümmert, dass in diesem Hallenkomplex Strom gibt.. Jetzt zum eigentlichen problem,...Ich habe diese gemeinschaft zwecks unverstehen und auch mehreren vorfällen verlassen, da es weder ein vertrag zwischen dem eigentlichen mieter gab sondern nur von den Leuten der gemeinschaft eine zusage das ich mein Auto mit unterstellen kann und monatlich einen gewissen anteil mit bezahlen müsse..war es eig kein problem die kurve zu kratzen...aber das ding wegen dem Strom macht mir jetzt arg probleme... Die Personen aus der gemeinschaft haben bisher keine Stromrechnung mit bezahlt bzw ihren Anteil des verbrauchten Strom, da es keine Zahlung bisher gab und nur Ich für alles bezahlt hab werde ich den Strom abklemmen lassen, aber kann man da trotzdem irgendetwas dagegen tun...oder bleib ich auf meinen rechnungen allein sitzen???
Ich hoff mir kann einer helfen..bevor ich doch mal einen Anwalt aufsuchen muss:-))
Vielen Dank^^
2 Antworten
Lass den Strom schnellstens abklemmen!
Du hast keinerlei Rechtsgrundlage (sprich: Vertrag) durch den Du einen Teil der Stromkosten von den anderen verlangen könntest.
Der Energieversorger wird aber wissen wollen, wer der Folgenutzer ist.
Bevor Du da den Garagen-/Grundstücksbesitzer angibst, sprich mit ihm darüber.
So beugst Du noch zusätzlichem Ärger vor.
Wenn Du dann Deine Schlussrechnung in der Hand hast, kannst Du ja versuchen, von den anderen beteiligten Autoschraubern etwas einzusammeln.
Sofern ihr nicht noch elektrisch geheizt habt oder zwischendurch Wasser gekocht habt, wird sich die Rechnung wohl in Grenzen halten.
wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist in deinem fall die sache eigendlich relativ eindeutig. wenn DU einen stromzähler beim Stromanbieter angemeldet hast, und auch die Stromrechnungen bezahlst, dann kannst Du den vertrag auch wieder kündigen.
für den Rest wird dir nichts anderes über bleiben, als einen Anwalt aufzusuchen. hier stellt sich die frage: in wie weit du nicht nur ein anrecht auf die stromzahlungen hast, sondern auch, ob du nicht noch ein anrecht auf weitere investitionskosten wie das legenlassen von leitungen, materialkosteneratattung beim selbtverlegen usw. hast...
mal ne ganz bescheuerte frage: weiß zufälligerweise der vermieter der halle von eurem deal? wenn nein, würde ich den mal ins Boot holen. vielleicht kann der ja ein wenig druck machen...
lg, anna