Mietvertrag - Zimmergröße weicht vom Plan ab
Hallo Community!
Ich habe ein WG-Zimmer gemietet; ich zahle eine Pauschalmiete, habe im Vertrag eine von mir gemietete Fläche eingetragen (anteilig an gemeinschaftlichen Räumen; wie genau komme ich auf diesen Wert? Alles (welche Räume?) außerhalb meines Zimmers ausmessen und durch (maximale) Bewohnerzahl teilen?), ferner gehört zum Vertrag ein Plan der Wohnung, auf dem für jedes Zimmer mit zwei Nachkommastellen die Größe angegeben ist. Nun musste ich feststellen, dass mein Zimmer doch wesentlich (ca. 20%) kleiner ist als auf dem Plan, weshalb ich mich ein bisschen veralbert fühle und gerne die Miete reduzieren würde. Allerdings wurde ich einerseits auf diese Gesamtfläche hingewiesen, andererseits (was ich ziemlich mies finde) dass es sich bei dem Plan bloß um Ca.-Angaben handeln würde. Was kann man da machen? Bin ich durch die Pauschalmiete ohnehin der Dumme, kann ich durch entsprechendes Messen herausfinden ob durch das kleinere Zimmer ich viel weniger Fläche habe als im Vertrag geschrieben und darauf verweisen oder dergleichen?
Vielen Dank schonmal!!!
8 Antworten
Ich sehe hier keinen Klärungsbedarf außer, dass der Mietvertrag nicht korrekt ist. Du hast ein Zimmer in dieser Wohnung gemietet, das mit 13,44 m² Fläche angegeben wurde. Die Zahl 22,55m² ist keinesfalls eine gemietete Fläche. Hier werden Nutzungsrechte unzulässig mit Mietflächen gleichgesetzt. Das Ziel des Vermieters ist klar, er will die Gemeinschaftsflächen von Küche, Bad,Flur etc. in den Vertrag einfließen lassen. Dass bei dieser Konstellation eine Pauschalmiete verlangt wird, ist nicht zu beanstanden.
Hallo WizzzzzzardNagic,
Gemäß Rechtsprechung des BGH ist eine Mietkürzung zulässig, wenn die angegebene Mietfläche um mehr als 10% abweicht. In diesem Fall können SIe die Miete kürzen. Die Nebenfläche berechnet sich in der Regel aus den Anteilen der Hauptmietflächen (also die Gesamtfläche aller vermieteten Wohnzimmer) zu allen anderen Flächen.
Beispiel:
Wohnzimmer 1: 10 m² Wohnzimmer 2: 15 m² Wohnzimmer 3: 25 m²
Gesamt: 50 m² hauptfläche
Nebenräume (Gemeinschaftsräume) wie z.B. Flur, Küche, Bad, Gemeinsschaftswohnzimmer) zusammen 60 m².
Somit haben wir eine Gesamtfläche von 110 m². Nun muss jeder Bewohner anteilig zu seiner Größe auch anteilig die Nebenfläche zahlen.
Bewohner Zimmer 1: Zimmerfläche : Hauptfläche = Anteiligefläche : Nebenfläche
In Zahlen: 10 : 50 = x : 60
nach dem Umformen: x = 12
Somit hat Bewohner Zimmer 1: 12 m² Nebenfläche zu zahlen.
Ist in dem MV geregelt, dass alle Bewohner anteilig der Bewohnerzimmer zahlen, dann zahlt jeder den gleichen Preis für die Nebenflächen. Nichtsdestotrotz kamm man dann die Miete für die Hauptfläche kürzen. Vorausgesetzt sie ist explizit ausgewiesen. Wenn nicht, und man hat nur eine Gesamtfläche, dann alle Flächen nachmessen. kommt man dadurch zu dem Entschluss, das die Fläche 10 % kleiner ist, kann man kürzen. Ist nur das Wohnzimmer kleiner, alles andere stimmt und man kommt gesamt nicht auf über 10% Abweichung, haben Sie leider Pech gehabt. (Bitte beachten, dass bei möglichen Dachschrägen Flächen anders berechnet werden).
Ich hoffe, dass war halbwegs verständliche. Sollten Sie noch Fragen haben, einfch Fragen ;)
LG Jan
Grundsätzlich kann die Wohnfläche in m² bis zu 10 % von dem im Mietvertrag angegebene m² abweichen!!! Bei einer Abweichung von mehr als 10% kann der Mieter auch ohne Verschulden des Vermieters verlangen, das der Mietzins nach der tatsächlichen Wohnfläche ermittelt wird. Wurde in der Vergangenheit zu viel Miete gezahlt, steht ihm ein Anspruch auf Mietrückzahlung zu. In erster Linie ist die Wohnfläche bei einer Mieterhöhung und bei der Abrechnung von Nebenkosten von Bedeutung nicht aber für die zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbarte Miete. Weicht nämlich die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße von der tatsächlichen Wohnfläche ab, so gilt: Ist die tatsächliche Wohnungsgröße erheblich kleiner als im Mietvertrag angegeben, so ist der Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt.(OLG Hamburg RE WM 2000)Ausgenommen die Wohnungsgröße war zugesichert. Eine solche Zusicherung kann u.U. in der Vereinbarung eines m²-Preises liegen. Bei einer Mieterhöhung und bei der Umlage von Nebenkosten ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich. Hat der Vermieter seiner Mieterhöhung Schuldhafterweise eine zu große Wohnfläche zugrunde gelegt, kann der Mieter einen deshalb zu viel gezahlten Mietzins zurückfordern. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % kann der Mieter auch ohne Verschulden des Vermieters verlangen, das der Mietzins nach der tatsächlichen Wohnfläche ermittelt wird. Soweit der Mieter in der Vergangenheit schon zu viel gezahlt hat, steht im ein Anspruch auf Rückzahlung zu.
Nun musste ich feststellen, dass mein Zimmer doch wesentlich (ca. 20%) kleiner ist als auf dem Plan, weshalb ich mich ein bisschen veralbert fühle und gerne die Miete reduzieren würde. Was kann man da machen?
Zum Mieterbund oder Anwalt gehen.
Bin ich durch die Pauschalmiete ohnehin der Dumme, kann ich durch entsprechendes Messen herausfinden ob durch das kleinere Zimmer ich viel weniger Fläche habe als im Vertrag geschrieben und darauf verweisen oder dergleichen?
Das wird Dir der Mieterbund oder Anwalt sagen können.
Leider zahle ich nicht Kalt-/Warmmiete sondern eine Pauschalmiete (unabhängig davon, wie viele Leute dort wohnen oder eben nicht).
Und da könnte die Begründung liegen, das die Miete nicht gemindert werden kann.
MfG
Johnny
Neben der Pauschalmiete hast Du natürlch auch höhere Mietnebenkosten!
Wenn Du sicher bist, dass die Wohnfläche nicht stimmt, dann solltest Du das schriftlich festhalten und per Einschreiben/Rückschein oder durch ene persönliche Übergabe mit einem Zeugen überreichen und vom Eigentümer überprüfen lassen.
Eventuell ist er ja doch bereit, an der Miete und den Nebenkosten zu drehen.