Erbdiebstahl?

3 Antworten

Deine Mutter sollte den Erben B per Einschreiben mit Frist auffordern, die zum Erbe gehörenden Gegenstände herauszugeben.

Welcher der Erben hat denn Zugriff auf das Erbe? Dieser Erbe muss den anderen - auch deiner Mutter - Auskunft geben, welches Erbe überhaupt vorhanden ist. Erst danach kann es aufgeteilt werden.

Also, wenn deine Mutter und die beiden weiteren Personen tatsächlich Erben sind, bilden sie gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, das Auto würde ihnen gemeinsam gehören und B dürfte nicht alleine darüber verfügen. Der Vertrag über das Auto wäre vermutlich unwirksam und deine Mutter könnte z.B. von dem Händler fordern, das Auto an die Erbengemeinschaft zurückzugeben. Ob das so ohne weiteres auch umsetzbar ist, ist aber eine andere Frage.

Außerdem kann ich aus deinen Angaben nicht sicher erkennen, ob deine Mutter, B und C wirklich Erben sind, oder nicht etwa Vermächtnisnehmer oder ob eine Teilungsanordnung besteht oder sonst etwas. Das würde sich nur aus dem Testament ergeben. Von daher solltet ihr euch - wenn es wirklich wichtig ist und es euch wirtschaftlich sinnvoll erscheint - einen Anwalt suchen und beraten lassen. Ansonsten bleibt deiner Mutter nur übrig, sich mit B zu einigen, wie es halt bei zwischenmenschlichen Konflikten so üblich ist.

dann nehme dir am besten einen Rechtsanwalt

so wie du das beschreibst geht es natürlich nicht