Autoglaser-Rechnung nach fast 3 Jahren von unbekannter Firma, danach gleich Inkasso?

6 Antworten

Im August 2012 wurde die Frontscheibe unseres Auto durch die "Ihr Autoglaser Halle GmbH" hier in Dresden auf Grund eines Steinsschlages ausgetauscht ?

Alltag bei Teilkasko.

Ich unterschrieb eine Abtretungserklärung, wonach die Werkstatt alles Notwendige mit der Versicherung regelt. Auf die Selbstbeteiligung verzichtete man (was mich verwunderte, aber da dachte ich mir, da wird wohl genügend Marge drauf sein).

Eigenartig. Bitte die Versicherung anschreiben, ob und was in der entsprechenden Zeit abgerechnet wurde. Denn die Abtretungserklärung regelt nur das direkte Abrechnen der Werkstätte mit dem VR. Wenn das auch welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, bleibt die Zahlpflicht nichtsdestotrotz beim Auftraggeber. Zu vermuten wäre, dass der VR entweder nicht geleistet hat oder aber der Vorgang schlichtweg liegengeblieben ist.

Nun kommt im Oktober 2015 ein Brief mit der Rechnung von einer Firma namens "NK Binär Services GmbH.In dieser werden 114,-Euro für den damaligen Scheibentausch gefordert, dieser Betrag wäre noch offen.

Und? Ist er das?

Diese mir unbekannte Firma residiert unter der gleichen Adresse wie der Stammsitz der Autoglaser GmbH.

Nachfolgerfirma, vermutlich.

Ich habe bisher nicht reagiert, prompt kommt diese Woche ein Schreiben von Creditreform in Halle, jetzt sinds natürlich schon 210 Euro.

Und warum hast Du es nicht geschafft, das innerhalb von 3 Wochen zu klären? Verfristet ist hier noch gar nichts (3 Jahre nach BGB), ergo ist die Forderung - wenn sie denn berechtigt ist - auch zu bezahlen.

Was mich nun interessiert: Nach fast 3 Jahren eine Rechnung von einer mir unbekannten Firma ist schon recht knackig.

Nicht, wenn die Firma übernommen wurde. Und eine Rechnung aus 2012 verfristet erst mit Ablauf des 31.12.2015.

Bin ich überhaupt Vertragspartner, wenn ich die Abtretung unterschrieben habe?

Ja.

Was für eine Art Vertrag ist das überhaupt (Werksvertrag, Vertrag nach BGB)?

Es handelt sich lediglich um die Genehmigung zum direkten Abrechnen mit der eigenen Teilkaskoversicherung. An der Zahlpflicht des Auftraggebers ändert das nichts. Was nicht bedeutet, dass die Forderung zu Recht bestünde. Aber das muss mit der eigenen Versicherung geklärt werden.

Würde mich auch mal interessieren wie die Sache hier ausgegangen ist ? Ich habe nächste Woche ein Gerichstermin zur gleichen Sachlage. Bin bei so etwas immer etwas nervös, wäre vorab schon mal gut zu wissen das die mit dieser Forderung nicht durch gekommen sind !

Darf man erfahren wie es ausgegangen ist? Habe ebenfalls heute ein Schreiben von der Creditreform erhalten und beabsichtige gegebenenfalls einen RA zu beauftragen. Danke.

@villak

Zur Ergänzung: Bei mir handelt es sich vermutlich um die Teilkasko mit Werkstattbindung (Differenzbetrag). Dies wurde der "Glasbude" aber auch vorab so mitgeteilt. Vermutlich weil: Bis heute keine Rechnung, gleich Creditreform!

Hallo zusammen,

wie ist diese Geschichte ausgegangen?

tertldd?

Ich habe vor ein paar Tagen auch so ein Schreiben erhalten. Gleicher Sachverhalt ....

Es sollen wohl viele solcher Inkasso Mahnungen von der Creditreform im Umlauf sein. Einem Gerücht zufolge geht es dem Unternehmen "Ihr Autoglaser" nicht wirklich so gut und mit dieser Maßnahme versucht man die Kassen aufzubessern!?

Da man i.d.R. eine Abtretungserklärung unterschrieben hat, vermute ich mal dass die Firma "Ihr Autoglases" im Streifall möglicherweise am längeren Hebel sitzt (sofern es überhaupt dazu kommt ... das ist dann die andere Frage).

Mit der Abtretungserklärung willigt man ja im Prinzip ein, dass wenn die Versicherung nicht zahlt, man selbst für die Kosten gerade stehen muss.

Auf jeden Fall mal eine ganz schwache Leistung dieses unseriösen Unternehmens. Erst nach 2 Jahren nach dem Schadensfall die Kosten einzutreiben .... wäre dies unmittelbar nach der Reparatur passiert, würde für mich die ganze Sache anders aussehen.

Dennoch kann ich nur jedem raten die Finger von diesem Unternehmen "Ihr Autoglaser" zu lassen. So etwas darf in meinen Augen nicht geduldet werden.

Carglass hat ein sehr gutes Netz und ist nicht teurer.

Hast du noch Unterlagen von damals?

Was ist weiterhin zu tun?

Abwarten und Zeit schinden.

Wenn innerhalb der nächsten 39 Tage kein Mahnbescheid beantragt wird, kannst du dich auf die Verjährung berufen.

Daher würde ich erst einmal die Gläubigervollmacht und eine Vertragskopie anfordern.

ruf da an und frag was das soll - nach so viel jahren eine rechnung schreiben ist sehr verwunderlich