Vermummungsverbot versus Maskenpflicht in der Zukunft?
Ich denke es gibt ein Vermummungsverbot. Wie kann es dann sein dass nach dem Ende der Maskenpflicht auch weiterhin überall erlaubt ist Maske zu tragen? Früher brauchte man in Schule & Co. dafür ein ärztliches Attest dass man immunsuprimiert ist.
5 Antworten
Das Vermummungsverbot galt schon immer nur für Demonstrationen.
Ein Besuch bei der Bank oder der Schule ist keine Demonstration...
Da gab es noch nie ein gesetzliches Vermummungsverbot.
Eben. Es war aber verboten in Schulen das Gesicht zu verdecken.
Wenn es eine Hausregel der Schule ist, kannst du da wenig machen. Eine Schule ist kein öffentlicher Ort.
....sowie am Steuer eines Kfz
Corona existiert immer noch. Wie könnte man da verbieten, eine Makse zu tragen?
Außerdem ist das ja keine volle Vermummung.
Oder in ganz einfachen Worten: Weil es sinnvoll ist.
In Schulen durfte man sich früher auch nicht mit Maske schützen vor Grippe.
Früher musste man sich auch nicht mit Corona beschäftigen.
Aber in der Tat wäre das auch früher sinnvoll gewesen, da FFP2 Masken auch zuverlässig gegen Grippeviren und sonstige wirken.
Es gibt eben kein allgemeines Vermummungsverbot. Das gilt nur für bestimmte Veranstaltungen, z. B. Demos. Was während der Maskenpflicht vorgeschrieben war ist dann eben bei Demos wieder verboten.
Das Tragen von Masken im öffentlichen Raum ist weiterhin möglich, da eben nicht verboten.
In Schulen und Banken war das sehr wohl verboten.
In Banken war das nicht explizit verboten, es gab, bzw. gibt immer noch, diese Aufkleber mit dem durchgestrichenen Integralhelm an den Eingangstüren. In Schulen auch nicht allgemein, das wurde in den Hausordnungen festgelegt.
Ich denke es gibt ein Vermummungsverbot.
In Deutschland gibt es kein allgemeines Vermummungsverbot. Damit hat sich die Frage eigentlich erledigt.
Falsch. Hier nur ein Beispiel:
Seit 2017 gilt in Deutschland ein Vermummungsverbot am Steuer. Dadurch soll die eindeutige Identifizierung eines Fahrers z. B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung gewährleistet sein. Dieses Verbot betrifft auch das Verhüllen des Gesichts durch Schleier, wodurch auch das Tragen einer Burka oder eines Nikabs am Steuer verboten ist.
Probleme mit dem Textverständnis? Was hast du daran nicht verstanden, dass es kein allgemeines Vermummungsverbot gibt?
allgemein habe ich in meiner Frage nicht geschrieben
In deiner Frage hast du pauschal von einem angeblich existierenden Vermummungsverbot geschrieben, und das wäre ein überall geltendes Verbot. Ein solches Verbot gibt es aber in Deutschland nicht.
Schau ins Gesetz: Vermummung ist "geeignet und darauf gerichtet, die Feststellung der Identität zu erschweren."
Coronamasken oder Faschingsverkleidung fallen hier nicht darunter, da das Tragen nicht "darauf gerichtet" ist, die Feststellung der Identität zu erschweren.
In Schulen war es verboten sich mit Maske vor Grippevirus zu schützen.
Und in der Bank ? Und Schule ?