Muss das Arbeitsamt die Kosten für ein ärztliches Attest tragen?

7 Antworten

... aber wenn es die alten Dinger schon gibt, kostet die doch keine 20 EUR. Zudem haben die doch den kostenfreien medizinischen Dienst oder die Gesundheitsämter, oder?

Die haben aber meine MRT-Befunde und Behandlungsverläufe nicht. Und ein ausführliches Attest, warum ich diesen Beruf nicht mehr ausüben kann, kostet 20€.

@Gartenzwerg94

... das ist mir (noch) zu wirr. Es gibt also gar keine ärztliche Entscheidung und somit auch keine Kündigung durch den Arbeitgeber. Na denn, viel Glück.

Meine Situation ist ziemlich ähnlich wie diese hier:

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BSG_Sperrzeit_12_07_2006_B11a_AL55_05R.html

Die haben nicht mal das Recht, so ein Attest zu verlangen, weil die Sperrzeit alleine schon nicht rechtens ist!

in diesem Sachverhalt wurde so in letzter Instanz entschieden, dass die Sperrzeit nicht rechtmäßig war.

Auch wenn Dein Fall ähnlich ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Du dieses Urteil auf Deine Situation 1:1 anwenden kannst...

Ganz ehrlich: vielmehr glaube ich, dass der Sachbearbeiter Dir mit dem Attest ein Hintertürchen zeigen wollte, um Dir ggf. eine Sperrzeit zu ersparen.

Für ihn wäre es wahrscheinlich weitaus einfacher gewesen, auf Sperrzeit zu entscheiden & Dich auf das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren danach zu verweisen...

Keinesfalls. Auf diese "Idee" kam er erst, nachdem ich mehrmals ausdrücklich darauf hingewiesen habe und ihm gesagt habe, dass eine Sperrzeit unrechtmäßig ist. Da fiel ihm dann ein, dass ich ja auch ein Attest einholen könnte.

Ja, müssen die dir zurück zahlen, wenn die das verlangt haben. Du bekommst das Geld aber nur auf Formlosen Antrag.

Wie sieht dieser formlose Antrag aus?
Ich habe denen die Quittung dazugelegt, mit dem Hinweis, dass diese mir das Geld zu erstatten haben.

Hiermit beantrage ich mir die Kosten des von Ihnen verlangten Attestes zu Erstatten. Die Quittung hättest du in der Leistungsabteilung abgeben müssen. Geh hinterher, dass die nicht "Verschwindet"!

Danke! So ähnlich habe ich es reingeschrieben. Der Brief geht auch direkt an die Leistungsabteilung in die Hände des zuständigen "Sachbearbeiters".

 da Du Deine Situation ja auf aktuelle und längere Sicht verschlechterst mit dem Arbeitsplatzwechsel durch die  Kündigung eines unbefristeten Vertrages, zugunsten eines befristeten ... wirst Du ja in absehbarer Zeit selbstverschuldet arbeitslos werden.

Das Gutachten, Attest wird sicherlich zum Vertrauensärztlichen Dienst gehen, denn nur auf Deine Behauptung hin wird natürlich kein Vertrauensarzt des Amts Dich untersuchen..

wenn Du wirklich aus gesundheitlichen Gründen nicht  in  bestimmte job's vermittelt werden kannst, bzw. den jetzigen nicht weiter ausüben darfst.. wird dann geprüft ob bestimmte gesundheitliche Maßnahmen Deine Arbeitsfähigkeit wieder voll herstellen können, oder ob eine Umschulung ansteht, oder auch eine Teilverrentung.. 

Das Dein Arzt das "Attest" berechnet geht auf Deine Kosten.. normalerweise gibt es Atteste /Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ohne extra Bezahlung.. denke Du hast ein kl. Gutachten verlangt und das ist eine Leistung , die nicht von der Kasse getragen wird..

Du musst nachweisen, dass Du Deinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachkommen kannst. Hierfür benötigst Du ein Attest vom Arzt. Wenn Dein Arzt dafür Geld haben möchte, wirst Du dies wohl bezahlen müssen.

Ohne diesen Nachweis hast Du ja nichts in der Hand, was die gesundheitliche Einschränkung belegt.

Wenn 20 Euro 5 Prozent Deines ALG1 entsprechen, war es aber ein mies bezahlter Job, den Du da aufgegeben hast. Oder hast Du nur stundenweise in dem Job gearbeitet?

Die haben nicht auf Vollzeit eingestellt. Danach hatte ich einen befristeten Vertrag im Büro. Den Job hätte ich auch behalten, ABER schwanger wollte man mich in diesem großen, sozialen Unternehmen dann doch nicht behalten. Deswegen bin ich arbeitslos geworden. Und ich sehe es in keiner Weise ein, warum ich das bezahlen woll.
In Deutschland gilt die Berufswahlfreiheit, selbst das Bundessozialgericht hat schon entschieden, dass Sperrzeiten bei Jobwechsel in andere Berufsfelder unzulässig sind. Meine Gesundheit geht die eigentlich nicht mal was an!

@Gartenzwerg94

Vielleicht hättest Du einfach mal schreiben sollen, um was genau es geht. Offenbar hast Du ja nicht gekündigt, da Du Deinem Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr nachkommen kannst, sondern ein befristeter Vertrag ist ausgelaufen und nun bist Du verpflichtet, Dich auf Jobs zu bewerben.

Wenn Du nun über die fachliche Qualifikation für bestimmte Jobmöglichkeiten verfügst, in diesen aber nicht mehr arbeiten möchtest (Dich auf Stellenvorschläge nicht bewerben willst), bekommst Du eine Sperre beim ALG.

Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen dem erlernten Beruf nicht mehr nachkommen kannst, musst Du das natürlich nachweisen. Das funktioniert über ein Attest.

Selbstverständlich kann man jederzeit einen unbefristeten Vertrag kündigen um woanders mit befristetem Vertrag zu arbeiten. Das Arbeitsamt interessiert das nicht, da Du ja keine Leistungen dort beantragst, wenn Du von einem Job in den nächsten gehst.

Wenn Du nun aber Leistungen beantragst und aufgrund Deiner Berufspraxis und Ausbildung für bestimmte Stellenangebote in Frage kommst, musst Du diesen Bewerbungsaufforderungen entweder nachkommen oder nachweisen (über Attest) dass Du diese Arbeit nicht machen kannst.

@Gerneso

Es geht nicht um das was jetzt kommt- ich bin schwanger, musste deswegen gehen und mich stellt nun auch keiner mehr ein. Es geht rein darum, dass ich damals meinen Vertrag gekündigt habe.