Zählt das Tragen einer Sturmhaube noch zum Vermummungsverbot?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast damit natürlich recht - das Vermummungsverbot gilt bei Demonstrationen. Privat kannst du auch mit Häschenkostüm, oder eben mit Sturmhaube, herumlaufen.

Beispielsweise in Geschäften kann der Inhaber dir jedoch per Hausrecht das Tragen untersagen.

Mit Häschenkostüm ...örgs ...eher nicht. Aber gut zu wissen, dass ich es darf. Danke auch hier für die Antwort :-)

Kommt drauf an, von welchem Land die Rede ist. In Deutschland darfst du dich außerhalb von Demonstrationen nach Herzenslust vermummen.

Klar darfst du das tragen.

Beim Betreten öffentlicher Einrichtungen solltest du die Haube allerdings lieber abnehmen 😁

Danke für die Antwort :-)