Vermögensauskunft - wie läuft das und was muss man angeben oder auch nicht?

5 Antworten

Hallo,

die Vermögensauskunft (§ 802 c ZPO) ist eine Aufstellung des Positivvermögens des Schuldners, um dem Gläubiger einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu geben. Daraus soll auch ersichtlich sein, ob der Schuldner über pfändbare Vermögenswerte verfügt. Grundsätzlich sind erstmal alle Sachen (§ 808 Abs. 1 ZPO) wie auch Forderungen (§ 829 Abs. 1 ZPO) pfändbar. Jedoch gibt es umfangreiche Ausnahmen, welche im § 811 ZPO (für Sachen) und den §§ 850 a bis k ZPO (für Konten, Lohn, Leistungen etc.) geregelt sind. Konkret heißt das für Deinen Fall, daß weder Küche noch Sofa pfändbar sind. Zwar könnte strenggenommen das Auto gepfändet werden, wenn Du nicht gerade beruflich darauf angewiesen bist und öffentlicher Nahverkehr nicht zur Verfügung steht und auch der Fernseher im Rahmen einer Austauschpfändung nach § 811a ZPO. Allerdings sieht ein Gerichtsvollzieher höchstwahrscheinlich davon ab, da die Kosten für Pfändung und Verwertung in keinem Verhältnis zum wahrscheinlich erzielbaren Erlös stehen werden. Ich würde mir an Deiner Stelle diesbezüglich keine Sorgen machen.

Meines Wissens nach läuft es so, daß der Gerichtsvollzieher Dir Fragen stellt, die Du wahrheitsgemäß beantworten mußt. Deine Antworten trägt er in ein Formular ein, welches Du abschließend unterscheibst.

Was muss ich angeben

Alles, was abgefragt wird.

Ich habe zum Beispiel ein 17 Jahre altes Auto mit mehr als 200.000 Kilometern oder einen Fernseher und einen PC.
Werden mir diese Dinge weg genommen werden? Oder eher nicht?

Sofern es sich nicht um einen teuren Fernseher bzw. um einen teuren PC handelt, kannst Du diese Dinge vermutlich behalten. Gleiches gilt vermutlich auch für Dein Töff-Töff.

Wie sieht es aus mit dem Sofa und der Küche zum Beispiel?

Sofern es sich nicht um Designer-Ware handelt oder von vergleichbarem Wert ist, sollte es Deines bleiben.

Die Dinge, die man zum Leben braucht, dürfen einem nicht genommen werden. Es sei denn, daß sie besonders wertvoll sind. Dann muß aber m.W.n. eine Austauschpfändung erfolgen. Dabei stellt man stellt Dir m.W.n. minderwertigeren Ersatz zur Verfügung.

Hallo, sowas wie PC und Fernseher sind für gewöhnlich nicht zu pfänden, sofern es sich um Geräte handelt, die zur gesamten Lebenssituation passen, alternativ gibt es hier eine Austauschpfändung. Er nimmt dir etwas ab und ersetzt es durch etwas mit weniger wert. Mit dem Auto wird es sich ähnlich verhalten.

Als nicht pfändbar zählen Dinge des täglichen Gebrauchs und dazu gehören diese Sachen alle. Genau wie Küchenausstattung und Sofa.

Was sofort ins Auge fallen würde, ist Schmuck, Uhren, Aktien und Co.

Ich denke wenn du ehrlich bleibst, wird da nichts zu befürchten sein.

Du solltest versuchen da so elegant wie möglich rauszukommen. D.h. für mich: keine Tricks, sondern absolut fair sein gegenüber denen, denen du was schuldest.

Gib alles an, was du hast, sei transparent und schau halt, was dir bleibt.

Du hast die Schulden gemacht, d.h. irgendjemand hatte Einbußen durch dich! Versuch so viel wie möglich davon zurück zu zahlen.

Ich glaube aber, PC und Fernseher (je nach Alter und Qualität) dürfen dir bleiben. Sie können dich nicht komplett von der Informationswelt abschneiden - also mach dir da mal keine große Sorge.

Gebe Dein "Vermögen" an.

Fertig.

Wenn Du ehrlich sein willst, stellt sich Deine Frage nicht.