Zwangsvollstreckung - Muss ich ins Gefängnis?

12 Antworten

Du hättest Dich längst mit diesem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen müssen. Er lässt sich in der Regel auch auf Ratenzahlung ein, wenn Dir das möglich ist. Das ist doch immer noch besser, als wenn Du in den Knast wanderst.

Ich bin beauftragt, Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften.

Heißt: wenn du die Vermögensauskunft nicht leistest, dann kannst du in Erzwingungshaft genommen werden.

Solltest du Fragen dazu haben, ruf den guten Menschen an. Genau aus diesem Grund schreibt er dir ja auch seine Telefonnummer mit auf den Brief.

Verhaftet wirst Du, wenn Du die geforderte Vermögensauskunft nicht abgibst.

Ist das wirklich so schwer zu kapieren?

Du solltest unbedingt zu diesem Termin gehen und die Vermögensauskunft abgeben. Wenn du dort nicht hingehst wirst du verhaftet und kommst in eine JVA, solange bis du das gemacht hast.

Und erst wenn du die Vermögensauskunft abgegeben hast geht es darum wie du deine Schulden abbezahlen kannst. Das muss nicht sofort und komplett sein. Normalerweise wir eine Rstenvereinbatung getroffen und die sieht dann auch so aus das du sie zahlen kannst.

Amtsdeusch ist schwer zu entziffern. Da muß man nachfragen. Am besten vor Ort.

Nach Möglichkeiten suchen die Schulden abzubezahlen. Der Wille muß auch da sein. Sind die Schulden zu groß und bestünde keine Möglichkeit sie zu bezahlen sollte eine Insolvenz die letzte Möglichkeit sein.