Umfrage - Darf einem "Hartz 4 Empfänger" durch einen Bekannten dabei geholfen werden, offene Schulden zu begleichen?
Achtung - Umfrage!
Guten Tag,
angenommen, ein/e Hartz 4 Empfänger/in hat offene Schulden von zum Beispiel 5.000€ bei 10 Gläubigern und möchte diese trotz "Hartz 4" begleichen.
Wie könnte dies ohne eine Arbeit und Privatinsolvenz des Schuldner nach einer Abgabe der Vermögensauskunft funktionieren?
Wäre es zulässig, wenn ein Verwandter oder Baknnter die Schulden stellvertretend von seinem / ihrem Konto bezahlt und eine Insolvenz damit verhindert wäre?
Oder wäre dies unzulässig oder gefährlich wegen dem Jobcenter zum Beispiel?
Gäbe es da verschiedene Möglichkeiten?
Bitte beachten:
Es handelt sich um ein BEISPIEL in dieser Frage und sie basiert NICHT aus Realität!
Vielen Dank für alle Antworten.
Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen
10 Antworten
Es steht jedem frei einem anderen etwas Gutes zu tun
Sie könnte privat umschulden. D.h. sich die 5.000 € zinslos von privat leihen und damit die Forderungen bei den 10 Gläubigern ausgleichen.
Dafür hat sie dann 5.000 € Schulden bei der Privatperson, die in über 8 Jahren zurückgezahlt werden müssen bei einer gerechneten monatlichen Rate von 50 €, die ich für einen ALG 2 - Bezieher noch als realistisch ansehe.
Wenn man das alles schön offiziell macht, mit Darlehensvertrag auf Papier usw., dann sollte auch Jobcenter-technisch nichts "schiefegehen".
Finanziell hat sie dann natürlich keine großen Spielräume mehr und ich persönlich würde davon abraten.
Aber es wäre m.E.n. legal.
Von wem die Gläubiger die Schulden gezahlt bekommen ist denen egal, solange dieses Geld von Familie oder Bekannten direkt an die Gläubiger überwiesen wird, stellt dieses kein Einkommen dar und selbst wenn es eine Schenkung wäre, würde diese die Bedürftigkeit des Schuldners nicht verringern.
Sollte das Geld aber erst auf sein Konto gezahlt werden, dann sollte man einen Vertrag über ein privates zinsloses Darlehen machen, also auch mit Angaben über die Rückzahlung.
Muster dazu findet man im Internet !
Es handelt sich um eine Schenkung die demJC angezeigt werden muss.
Wenn der Bekannte wes dem hartz-4 Empfänger geben würde, ja, Aber nicht, wenn er dessen Schulden bezahlt.
Der Hartz 4-Empfänger dürfte ja auch problemlos z. B. eine Versicherung kündigen, um Schulden zu bezahlen, oder sein Sparbuch auflösen. Also darf ihm auch ein Freund das Geld geben. Er könnte ja auch ein Darlehen beim Amt beantragen. Das zählet alles nicht als Einkommen, da er es sofort weitergibt.
Und wenn der Bekannte es ja direkt überweist, interessiert das Jobcenter das schon gar nicht.
Natürlich, wenn man Vermögen hat, muss man das dafür aufbrauchen, wär ja noch schöner. Das hab ich aber auch so geschrieben. Wie gesagrt, der Bekannte gibt das Geld ja nicht ihm (dann wär es "Einkommen"), sondern zahlt direkt.
Jein. vorhandenes Vermögen muss aufgebraucht werden und jeder Zufluss gemeldet werden. Egal wohin.