Vermieter will meine neue Küche geschenkt bekommen...?

14 Antworten

Er darf sicher die Wiederherstellung des Urzustandes verlangen, was bedeutet, dass die alte Küche beim Auszug wieder eingebaut werden müsste. Auf die neue Küche, die Du selbst bezahlt hast, hat er m.E. jedoch keinen Anspruch. Dei Frage ist jedoch, was sich für Dich eher rentiert: Die alte Küche müsste schließlich fachgerecht abgebaut, eingelagert und beim Auszug wieder aufgebaut werden, was u.U. auch Kosten verursacht. Wenn Du die alte Küche einfach weg wirfst, kann der Vermieter Schadenersatz fordern.

Du hst die Wohnung / das Haus mit küche gemietet .. also musst Du es genauso wieder verlassen ..

also empfiehlt sich wohl der Aubau- und die Einlagerung der alten Küche .... (und dann der Wiedereinbau)

Ja darf er, ihr habt die Küche ja mit übernommen, die gehört also zur Mietsache dazu. Einfach irgendwann ausziehen und keine Küche mehr drin zu lassen, wäre nicht okay.

Alternativ könnt ihr den Vermieter bitten, für neue Geräte (oder allgemein eine neue Küche) zu sorgen, da die alten in die Jahre gekommen sind. Dann habt ihr aber kein Mitspracherecht und er muss es auch nicht tun, wenn die alte Küche und die Geräte noch funktionsfähig sind.

Dasist schwierig. Vorallem, da die alte Küche sehr alt ist ... Im Grunde, kann er das so machen. Ablösefrei ist fraglich, da seine Immobilie druch den Einbau eine Wertsteigerung erhät. Ist ein komplizierte Geschichte. Evtl. kannst du dir beim Mieterschutzbund Infos holen.

Schau in deinen Mietvertrag.

Normalerweise steht da drin, dass du die Wohnung so zu überlassen hast, wie du sie in Empfang genommen hast.

Somit darfst du ziemlich viel darin verändern, solange du zum Auszug den Zustand zum Einzug wiederherstellst.

Demzufolge kannst du das mit der Küche so machen. Aber da muss dann bei Auszug auch wieder eine Küche drin sein. Und zwar so eine, wie sie der aktuellen Küche zum Zeitpunkt des Auszuges entsprechen würde.