Küche im Mietvertrag enthalten?!

8 Antworten

Steht denn im Mietvertrag, dass ihr diese Küchte mit mietet? Also wenn ihr für die Nutzung der Küche monatlich z.B. 100 Euro zahlen müsst, dann müsste der Vermieter auch die Kosten der Reparatur tragen.

Wenn er sie euch nur kostenlos überlassen hat, müsst ihr selbst zusehen, wie ihr sie ersetzt bekommt oder halt mit der Hand spülen.

Hatten den selben Fall auch - Küche nicht offiziell gemietet (bei uns steht z.B. gar nichts davon im Mietvertrag) also spülen wir jetzt mit der Hand bis genug Geld für eine neue Maschine zusammengespart ist ;)

TomTom86 
Fragesteller
 02.07.2013, 16:02

Das ist es ja. Es steht nur das im Vertrag, was ich geschrieben habe. Auch nichts vonwegen 50€ monatl. für EBK oder sowas. Ich bin einfach mal davon ausgegangen dass wenn eine Küche in der Wohnung ist und diese auch erwähnt wird ich dafür mitbezahle und das Teil der Mietsache ist. Deshalb weiß ich ja nicht was ich davon halten soll...

MaronAkane  02.07.2013, 16:17
@TomTom86

Vielleicht versucht ihr euch irgendwie zu einigen. Wenn ihr die Küche ja nur nutzt und nicht bei einem späteren Umzug mitnehmt, wäre es ja auch in seinem Interesse, dass der neue Mieter einen funktionsfähigen Spüler hat. Teilt euch doch die Kosten.

Die Küche gehört ihm und ist in der Kaltmiete enthalten. Für Reparaturen oder Ersatz ist er zuständig.

BGB § 535

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Danke schonmal für die Antworten. So ungefähr hab ich mir das auch gedacht. Werde mich wohl echt an den Mieterschutzbund wenden. Leider ist der Vermieter ein Mensch mit dem Mann nicht vernünftig reden kann.

Hallo alle zusammen! Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter wegen einer defekten Spühlmaschine. Die Küche war in der Wohnung enthalten. Im Mietvertrag lautet der Wortlaut: "In der Wohnung befindet sich eine Einbauküche mit den dazugehörigen Elektrogeräten" Jetzt will mein Vermieter nicht bezahlten.

Er muss aber bezahlen, weil die Küche mitvermietet ist.

Er hätte dieses Klausel schon streichen müssen, damit er nicht dafür aufkommen muss.

Es gibt immer wieder Mieter und Vermieter die sich im Mietrecht nicht auskennen.

Wer ist hier im Recht und wer muss bezahlten?

Vermieter muss zahlen.

Er will dass ich selbst eine Spühlmaschine kaufe. Ansonsten will er die Miete um 50 Euro erhöhen

Mit den gesetzlichen Bestimmungen nach einem Mieterhöhungsverlangen könnte er mit der richtigen Begründung die Miete in 3 oder 4 Monaten anheben, aber nicht als Begründung wegen einer nichtbezahlten Spülmaschine.

Sie müssen jetzte abwägen, was Sie machen:

Auf Ihr Recht pochen, Vermieter muss zahlen und er erhöht in ein paar Monaten die Miete um 15 - maximal 20% oder Sie kaufen eine günstige Spülmaschine.

Sie sollten sich dann aber mit dem Vermieter zusammensetzen und klar machen, dass die Spülmaschine Ihr Eigentum ist.

MfG

Johnny

Mit dem Satz hat er die Küche mit vermietet. Er hätte Dir die Küche schenken müssen. Dann müßte er jetzt nicht für die Reparatur aufkommen. Der Vermieter weiß also jetzt Bescheid über den Defekt. Lege Dein Reparaturverlangen so, dass ein möglichst langer Zeitraum für Dich raus schaut und wenn der Vermieter tatsächlich mit dem Mieterhöhungsverlangen daher kommt, kündigst Du. Dann kann er zusehen, ob er wenigstens vom nächsten Mieter mehr Geld bekommt.

Beispiel: Verlange am Monatsende die Reparatur. Diese ist im nächsten Monat. Mieterhöhung frühestens zum 1. November.