Darf ich in eine Mietzwohnung meine eigene Küche einbauen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich glaube, wenn das im Mietvertrag steht, dass du das nicht machen kannst, hast du schlechte Karten. Aber was sollst du machen, wenn deine Küche mal kaputt geht? Ich meine, jeder hat doch auch irgendwo das Recht es sich Zuhause schön zu machen und er muss ja auch nichts dazu zahlen. Am besten sprichst du noch einmal mit ihm, fragst ihn warum und weshalb.. vielleicht löst sich das doch noch einmal. Wenn nicht und dir das mit der Küche wirklich wichtig ist, würde ich ausziehen ^^

danke!

Du müsstest die alte K. einlagern und bei Auszug wieder den alten Zustand herstellen, also die Küche wieder einbauen. Das ist dein Recht. Allerdings wird der Vermieter weiterhin die volle Miete verlangen, also incl. Nutzung seiner Küche.

Dem entgegenstehend etwas gefunden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ausbau-der-vorhandenen-Einbaukueche-__f91982.html

Ich bleib dran, evtl. finde ich eine für dich zulässige Entscheidung, Urteil etc.

@albatros

vielen dank

@albatros

Hab mich noch mal schlau gemacht. Die Herausnahme der Mietküche und der Einbau deiner Küche ist keine bauliche Veränderung. Entscheidend wird hier sein, ob du die jetzige Küche so einlagern kanst (und das über Jahre), dass sie bei einem Auszug wieder unbeschadet wieder eingebaut werden kann. Darauf hätte der Vermieter Anspruch. Ansonsten wärest du ihm gegenüber schadenersatzflichtig.

Soweit ich weiß, kannst du deine Wohnung möblieren wie du willst. Allerdings darfst du die Küche des Vermieters nicht wegwerfen. Du kannst sie irgenwo unterstellen und deine eigene installieren. Beim Auszug nimmst du deine Küche mit und baust die alte wieder ein.

Naja, die Küche könnte leiden beim Ab- und wieder Aufbauen. Auch darauf muss sich der Vermieter nicht einlassen.

ich hab leider keinen Keller aber meinst du, der nächste Mieter will die wirklich abgewohnte Küche haben? So dass sich der Wieder-Einbau dann ?

@marga3

Wahrscheinlich will der nächste Mieter die Küche auch nicht. Aber, sie ist Eigentum des Vermieters, da kannst du sie nicht auf den Sperrmüll stellen.

Einbauküche gehört wohl zu den Einbauten.

http://www.gevestor.de/details/wenn-ihr-mieter-bauliche-veraenderungen-vornimmt-wie-sie-als-vermieter-darauf-reagieren-koennen-22577.html

Nach Beendigung des Mietverhältnisses können Sie als Vermieter verlangen, dass Ihr Mieter den ursprünglichen Zustand der Wohnung auf seine Kosten wiederherstellt. Ihr Mieter ist also verpflichtet, die von ihm zu Beginn oder während der Mietzeit in der Mietwohnung vorgenommenen baulichen Veränderungen, Einbauten und Einrichtungen auf seine eigenen Kosten wieder zu beseitigen. Diese Verpflichtung hat Ihr Mieter selbst dann, wenn Sie ihm die Zustimmung für Einbauten und Einrichtungen gegeben haben.

Wenn ich das richtig sehe, müsstest du deine Küche bei Auszug wieder ausbauen und die alte Küche einbauen.

Am besten wäre es, hier z.B. den Mieterverein zu befragen, ob du ohne Zustimmung des Vermieters die alte Küche überhaupt ausbauen darfst, da sie ja Eigentum des Vermieters und noch funktionsfähig ist.

Wenn du dem Vermieter gesagt hast, dass du auch weiterhin in der Wohnung bleiben möchtest, gibt es evtl. vom Vermieter andere Pläne? Eigenbedarf oder ... ?

Komisch das der Vermieter das nicht möchte, aber es ist sein Recht es zu verneinen ist ja seine Wohnung. Wenn du gar nicht damit klar kommst würde ich mir eine andere Wohnung suchen. Dann merkt der Vermieter auch wie schwer es ist eine Wohnung mit "uralt" Küche zu vermieten ohne das man an der Küche was ändern darf.

Ja, das werd ich dann müssen. Das ist schade, denn ich wohne gerne hier und wie gesagt, schon fast 10 Jahre. man, der kann sich doch nicht so zickig haben. Das kostet ihm doch nichts.....

@marga3

Sag ihm einfach das du dann vorhast auszuziehen, mal sehen wie er reagiert.