Küchenmiete nach Auszug trotzdem fällig. Verstoß gegen gute Sitte?

6 Antworten

Die 5 EUR/Monat sind nur bis Ablauf deiner Kündigungsfrist zu zahlen und keinen Monat länger. Die jetzige Forderung ist totaler Quatsch und natürlich widerrechtlich. Also nicht zahlen. Sollte der Ver. da was von der Kaution abziehen (wollen) wäre das ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB und deshalb herauszugeben.

Ich sehe da keinen Verstoß.

Zahle den Betrag. Ein Rechtsstreit kostet viel mehr Geld und meiner Meinung nach wirst Du verlieren.

Sie haben mit dem Vermieter eine handschriftliche Vereinbarung gewonnen und an diese habe Sie sich ebenso zu halten wie der Vermieter.

Sittenwidrig wäre, wenn der Vermieter Sie unter vorgehaltener Pistole zur Unterschrift gezwungen hätte.

Rechtlich ist das in Ordnung, ansonsten ganz schön garstig.

albatros  03.09.2016, 01:58

Das ist nicht rechlich in Ordnung! Wie kommst du drauf. Die Nutzung endet mit Mietende und deshalb auch die Entrichtung des Nutzungsentgeldes

Furino  03.09.2016, 09:37
@albatros

Eben nicht!

Sollte der Mieter vor dem 5. Jahr(das genaue Datum wird genannt)das Mietverhältnis beenden, wird der Restbetrag der Küchenmiete fällig"

Da es sich hier um eine individuelle Vereinbarung handelt ist diese rechtens. In einem Formularmietvertrag läge die Sache anders.

Die Klausel ist unwirksam wenn man einen gemieteten Gegenstand nicht nutzen kann aber um das genau zu klären konsultier einen Anwalt

bwhoch2  02.09.2016, 17:40

Ein Anwalt kann Dir sicher besser helfen, als alle hier, mich eingeschlossen.

albatros  03.09.2016, 01:59
@bwhoch2

Vor allem will der richtig viel Geld. Das wäre hier zum Fenster hinausgeworfen. Keine Nutzung (nach Mietende), kein Entgeld.

Eine handschriftliche vertragliche Vereinbarung von Dir so akzeptiert und unterschrieben, soll jetzt gegen die gute Sitte sein?

Gegen die gute Sitte ist es eher, wenn man erst eine gestellte Bedingung eingeht, um einen Vorteil zu erlangen (damals die Wohnung) und sich hinterher darauf beruft, dass man das eigentlich nicht so wollte.

Genau genommen wurde mit Dir ein Mietvertrag über eine Küche zum Gesamtmietpreis von 300 €, zahlbar in monatlichen Raten a 5 € vereinbart. Der Mietbetrag war also 300 € und wenn das Mietverhältnis 10 Jahre gedauert hätte, wäre der Betrag trotzdem 300,- statt 600 € gewesen. Wäre das dann auch gegen die gute Sitte gewesen?

Der Mietvertrag hatte für Dich einen wesentlichen Vorteil:

Falls irgend ein Gerät kaputt geworden wäre, hätte der Vermieter für die Reparatur sorgen müssen. Und ich denke, es ist Dir klar, dass bei einem defekten Großgerät sehr schnell die 300 € nicht ausreichen.

Du hast jetzt zwei Jahre darin gewohnt und damit vertragsgemäß wohl zwischen 120 € und 150 € an Miete bezahlt. Damit wären also nochmal rund 150 € bis 180 € offen.

Der Vermieter wird Dir den noch offenen Betrag von der Kaution abziehen. Du müßtest dann auf Rückzahlung klagen mit sehr ungewissen Aussichten auf Erfolg. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung?

Eine handschriftliche vertragliche Vereinbarung mit einem Betrag in dieser Höhe mit einem einfachen Sachverhalt wird wohl kaum gegen die gute Sitte verstoßen. Es handelt sich nicht um Wucher. Angenommen eine neue Küche hätte 3000 € gekostet und man schreibt sie über 10 Jahre ab, hätte der Vermieter allein in diesen 2 Jahren schon eine Abschreibung von 600 € hinnehmen müssen. (Z. B. im Brandfall, wenn die Küche zerstört worden wäre.) Insofern sind 300 € nicht wirklich viel für 2 Jahre Küchennutzung.

Bei der Klärung der Frage helfen kann Dir ein Rechtsanwalt. Endgültig geklärt würde das aber vor Gericht und ob Du gewinnen würdest, steht wohl in den Sternen. Lohnt es sich, für diesen Betrag einen Rechtsstreit zu beginnen?

albatros  03.09.2016, 02:05

Genau genommen wurde mit Dir ein Mietvertrag über eine Küche zum
Gesamtmietpreis von 300 €, zahlbar in monatlichen Raten a 5 €
vereinbart.

Genau genommen ist das so nicht vereinbart. Vereinbart ist, dass der Mieter fünf Jahre monatlich 5 EUR Nutzungsentgeld zahlt und danach nicht mehr.zahlen muss.  Demzufolge endet die Zahlungspflicht lt. Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist. Di stellst hier das Recht völlig auf den Kopf!

bwhoch2  04.09.2016, 22:39
@albatros

@albatros: Deine Meinung, mehr nicht. Ob es sich lohnt, das wegen rund 150 € von einem Gericht klären zu lassen?