Einbauküche nach Auszug mitnehmen?

15 Antworten

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Du schreibst selbst in einem Kommentar:

die 35 Euro sind Mietgebühr für die Küche

Zudem wurde der Betrag handschriftlich ohne weitere Erklärung dem Mietvertrag hinzu gefügt. Somit ist klar, dass Du für die Nutzung der Küche eine monatliche Miete bezahlst. Es ist immer so, dass Wohnungen mit EBK teurer sind, als Wohnungen ohne Einbauküche.

Rechnet man das mit dem monatlichen Betrag von 35 € weiter, also dividiert man den Kaufpreis von 2000 € durch diese Rate, kommt man auf nahezu 5 Jahre. Bei einer Küche, die in der Anschaffung nur 2000 € gekostet hat, darf man davon ausgehen, dass diese nach 5 Jahren nichts mehr wert ist. Die Miethöhe von 35 € für die Küche ist also vollkommen gerechtfertigt.

Alternativ hättest Du damals selbst eine Küche beschaffen können/müssen und stündest jetzt vielleicht vor dem Problem, dass Du sie zwar mitnehmen könntest, sie aber woanders gar nicht mehr passt und deswegen doch lieber in der Wohnung läßt. Der Vermieter würde womöglich gar keine Ablöse zahlen.

In Übrigen gibt es da noch ein Gesetz, das die Sache aufhellt:

Alles, was fest mit der Wohnung verbunden ist, ist Bestandteil der Wohnung und somit Eigentum des Vermieters, sofern nichts anders geregelt wurde. Bei Einbauküchen ist das regelmäßig der Fall.

bwhoch2  12.10.2016, 12:49

Danke für die Auszeichnung.

Wenn ihr den "Kauf" nicht schriftlich bestätigt habt, dann muss die Küche drin bleiben. Der Vermieter kann ein Nutzungsentgelt dafür verlangen... 

Was steht denn im Mietvertrag wegen der Küche? Steht da dass sie gemietet wird? Wenn davon nichts drin steht dann gehört die Küche dir. Lass dich nicht abzocken. Hab nicht nie sowas gehört dass jemand die Küche vermietet und extra Geld dafür haben will. Droht ihm notfalls mit dem Anwalt

colle17982 
Fragesteller
 27.09.2016, 09:30

Es steht nur drin, dass der Vermieter eine Küche stellt und ich monatlich 35 € dafür zahle.

KaeteK  27.09.2016, 13:46
@colle17982

Dann ist es doch eigentlich klar, dass die Küche dem Vermieter gehört. Du hast lediglich einen Abschlag zur Nutzung der Küche bezahlt. Du hast keinen Nachweis, dass ihr das anders vereinbart habt. lg

kannst du gar nichts machen

Wie wurde es damals im Mietvertrag festgehalten? Kauf oder Miete der Küche?

colle17982 
Fragesteller
 27.09.2016, 09:25

im Mietvertrag steht nur die Höhe der Raten u das ich die Kosten selbst dafür trage.

troublemaker200  27.09.2016, 09:30
@colle17982

Wenn ihr da nix weiter als die Rate mit aufgenommen habt ist das problematisch. Normal gehört da zusätzlich zur Rate noch rein wie sich das mit dem Eigentum verhält. Ob die 35 EUR Miete für die Küche oder Ratenzahlung zum Erwerb der Küche sind.