Wasserschaden nach Auszug ich soll bezahlen!?

7 Antworten

teilte mir mit das die alte Dichtung des Wasseranschlusses altersbedingt undicht sei

Ihr habt vermutlich beim Ausbau der Spülmaschine und des Waschbeckens das Eckventil betätigt, also zugedreht, damit ihr überhaupt "abklemmen" konntet.

Nun stellte sich heraus, dass die Dichtung des Eckventils undicht ist, was vor dem Zudrehen nicht der Fall war und auch nachher nicht gleich erkennbar war.

Dooferweise können solche Eckventile über Jahre oder Jahrzehnte wunderbar funktionieren, ohne dass Wasser austritt, wenn man sie nie bewegt, bzw. auf- und zudreht. Dreht man sie dann nach langer Zeit mal zu, tritt plötzlich das ein, was Euer Vermieter nun meint: Die alte Dichtung ist bwz. geht kaputt, sodass das Ventil nicht mehr 100%ig schließt und Wasser austritt.

Dafür seid ihr aber nicht verantwortlich. Außerdem hat er eine Wohngebäudeversicherung, die auch Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser deckt.

Es ist dann allenfalls Sache der Versicherung, jemand in Regress zu nehmen, von dem sie glaubt, dass der oder diese schuld am Schaden wäre.

Aus diesem Grund bin ich der festen Überzeugung, dass ihr nichts zu befürchten habt. Dennoch solltet Ihr Eure Privathaftpflichtversicherung frühzeitig von der Forderung informieren. Möglicherweise schickt diese selbst einen Schadensgutachter hin, der sich von der Situation und der vermeintlichen Ursache ein Bild macht, um dann im Fall des Falles u. U. erst nach mehreren Monaten den Schaden zu begleichen oder aber abzuwehren, wenn diese auch der Meinung ist, dass ihr diesen nicht verursacht habt.

Außerdem hat er eine Wohngebäudeversicherung, die auch Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser deckt.

Und falls Fragen aufkommen: Ja, das Eckventil in der Wand, sogar der Wasseranschluss selbst zählen dazu. Bei festen Armaturen wie beispielsweise einer Duscharmatur zählt sogar die noch dazu.

Aus diesem Grund bin ich der festen Überzeugung, dass ihr nichts zu befürchten habt.

Selbst wenn er keine Versicherung hat, wäre ich derselben Überzeugung :-)

Ich sehe kein grobes Verschulden des Mieters. Wie du richtig erklärt hast, ist diese Materialermüdung halt dumm gelaufen. Unsere Hausverwaltung hat uns Besitzern empfohlen, mindestens einmal im Jahr die Ventile mal zu schließen und zu öffnen. Wenn der Vermieter dem Mieter so etwas nicht aufgibt, wie soll er es dann wissen?

@mepeisen

Vollkommen richtig, aber selbst diese Maßnahme hilft nichts, wenn sich die Dichtung irgendwann aus Altersgründen verabschiedet. Aber wenn man diese Maßnahme mit einer Dichtheitsprüfung danach verbindet erfährt man frühzeitig, ob es ein Problem gibt oder nicht.

Die alte Dichtung des Wasseranschlusses ist Sache des Vermieters, da es sich hierbei um sein Eigentum handelt.

Resultiert hieraus ein Wasserschaden, dann muss der Vermieter Euch ein schuldhaftes Verhalten nachweisen. Bei einem Wasseranschluss hinter der Spüle dürfte das schwierig werden.

Anders wäre es nur, wenn der Wasserhahn, der sich in Eurem Eigentum befindet, undicht gewesen wäre.

Ich würde den Vermieter darauf hinweisen, dass er die Instandhaltungskosten für sein Eigentum trägt und ihn nach dem Nachweis Eures schuldhaften Verhaltens fragen.

Hi vielen Dank schon mal an alle die so schnell geantwortet haben!

Ja so hatte ich mir das auch mehr oder weniger schon gedacht wollte da aber nur nochmal den Rückhalt oder die Meinung von anderen hören! Am Ende werde ich hier auch nochmal rein schreiben wie alles ausgegangen ist!

DANKE

Nimm dir einen Rechtsanwalt, der ist wahrscheinlich billiger als der entstandene Wasserschaden.

Da würde ich nicht so einfach bezahlen.

Wer weiß denn, wer in diesen 7 Tagen in der Wohnung war und was dort getrieben wurde? Das konntest du doch nicht mehr überprüfen.