Vermieter tritt vor Wohnungsübergabe vom Mietvertrag zurück. Schadenersatz möglich was und in welche höhe?

3 Antworten

Von einem Mietvertrag kann man nicht zurück treten. Nur kündigen. Als Vermieter aber nur aus wichtigem, rechtlich zulässigen Grund.

Weil der Verkauf des Hauses geplant ist, erscheint mir ohnehin nicht koscher so kurz vor Mietbeginn, ist kein zulässiger Kündigungsgrund.

Schadensersatz ist möglich.

Vorrangig für Kosten der Einlagerung des Hausrates und der vorübergehenden Unterkunft.

Dann noch Kosten der Wohnungssuche (Inserate + evtl. Maklerkosten) und  des erneuten Umzuges.

In welcher Höhe kann man schlecht sagen, einige tausend Euro aber sicher.

Wenn es dafür keinen triftigen Grund gibt, ist nur die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten möglich.

... und warum sollte er so ein rechtswidriges Verhalten durchsetzen wollen?

mysiegen 
Fragesteller
 07.09.2016, 20:41

Weil ein Hausverkauf geplannt ist. Was er aber nicht direkt bestätigt

schleudermaxe  08.09.2016, 07:37
@mysiegen

... dann trägt er auch alle Kosten und Lasten für sein Fehlverhalten und auch eine etwaige höhe Miete. Viel Glück.