Was bedeutet das (Mietrecht)?

4 Antworten

Das heißt wenn du einen Untermieter hast und gegen den Forderungen hast (weil er was kaputt macht zum Beispiel), dann gehen die an erstmal an den Vermieter über, solange der Vermieter bei dir noch Forderungen hat.

KarloPeter 
Fragesteller
 02.05.2020, 23:26

Also wenn ich mir sicher bin das ich nie untervermieten werden, ist diese Klausel für mich komplett irrelevant?

HansImGlueck178  02.05.2020, 23:29
@KarloPeter

Ja. Das bedeutet das "für den Fall der Untervermietung".

KarloPeter 
Fragesteller
 02.05.2020, 23:36
@KarloPeter

Also ist es sogar ne Entlastung bzw. gut für mich im Falle einer Untervermietung oder wie ist das zu verstehen?

Der Vermieter will nicht erleben, dass du untervermietest, dann selbst ausziehst und die Wohnung bleibt weiter vom Untermieter belegt, der auch weiterhin an Dich seine Miete bezahlt, aber Du zahlst nicht mehr an den Vermieter.

Im Grunde ginge das Untermietverhältnis dann direkt auf den Vermieter über, denn der muss die Abtretungserklärung dann nur dem Untermieter vorlegen und fortan bekommt er direkt die Mietzahlungen des Untermieters.

Ganz dumm würde es aber laufen, wenn Du untervermietest, obwohl der Vermieter dagegen ist und der Vermieter legt die Abtretungserklärung direkt dem Untermieter vor. Fortan würde der Untermieter direkt an den Vermieter zahlen und Du müßtest wiederum auf andere Art versuchen, an Dein Geld zu kommen.

Aber, da Du nicht vor hast, unter zu vermieten...

Das bedeutet lediglich, dass der Vermieter die von deinem Untermieter an dich zu zahlenden Betraege direkt vom Untermieter verlangen kann, wenn du deine Miete nicht bezahlst.

Falls du untervermietest und der zahlt nicht, stehst du dafür ein, dass der Vermieter seine volle Miete erhält

KarloPeter 
Fragesteller
 02.05.2020, 23:26

Also wenn ich mir sicher bin das ich nie untervermieten werden, ist diese Klausel für mich komplett irrelevant?

KarloPeter 
Fragesteller
 02.05.2020, 23:31
@Lysandra13

ok, vielen Dank.

Gerhart  03.05.2020, 16:28

Falls der Untermieter überhaupt zahlt, zahlt er a priori an den Wohnungsvermieter. Der Mieter hat ja seine Forderung gegen einen möglichen UM bereits abgetreten. Damit wäre das Untervermietungsprinzip ausgehebelt.