Mietverhältnis beendet und Schlüssel per Post zusenden?

13 Antworten

Rechtlich bedeutet es, dass der Mieter dem VM den Schlüssel tatsächlich anbieten muss. Das heißt im Klartext, der Mieter oder dessen Bevollmächtigter muss dem VM den Schlüssel persönlich übergeben. Einzige Ausnahme, eine schriftl. Vereinbarung mit dem VM. Der VM wird sicher auch den zugeschickten Schlüssel entgegen nehmen, er würde sich, wenn nicht in Annahmeverzug befinden, aber das ist keine Schlüsselübergabe. Der Mieter befindet sich in Verzug, wenn er es in dieser Form vollzieht. Auch Einwurfschreiben oder Einschreiben entbindet nicht von dieser Pflicht. MfG

super erklärung - trifft das genau so in meinen Fall zu? Das wäre ja dann nicht wirklich gut für mich.

Ich habe versucht den Schlüssel bei einer persönlichen Übergabe zu übergeben aber der VM war nicht in der Lage einen Mitarbeiter vorbei zu schicken.

Bin ich dann verpflichtet aus einer anderen Stadt zu kommen um die persönliche Übergabe zu machen? Das kann ich mir bei besten Willen nicht vorstellen, zumindest nicht das es auf meine Kosten gehen soll.

@henrybieschke

Hier gilt es zu beweisen, dass Sie tatsächlich versucht haben die Schlüssel korrekt zu übergeben. Das bedeutet natürlich auch nicht zu irgendwelchen Fantasiezeiten oder Sonntag morgens. Es ist wichtig, derartige Dinge immer schriftlich zu machen, um nachher einen Beweis für den Willen zur Übergabe zu haben. Wenn Sie nicht belegen können, dass der VM die Schlüssel nicht entgegen nehmen wollte, müssen Sie einen Bevollmächtigten schicken, wenn es Ihnen selber nicht möglich ist. Schicken Sie die Schlüssel einem Bekannten zu, mit einer Vollmacht und dieser Übergibt dann die Schlüssel. Das reicht. Im Übrigen ist es nicht das Problem des VM, dass sein Mieter jetzt in einer anderen Stadt wohnt.MfG

@henrybieschke

Grundsätzlich: Ein Vermieter muss niemanden "vorbei schicken", der sich den Schlüssel holt, sondern der Mieter muss den Schlüssel zum Vermieter bekommen! Wie er das macht, ist seine Sache. Eine Schlüsselabgabe ist eine Bringschuld.

Hast du Zeugen, wie die Wohnung ausgesehen hat, als du sie zum letzten Mal betreten und dann verlassen hast?

Stelle dir vor, der Vermieter bekommt den Schlüssel, geht in die Wohnung, reißt Tapeten ab und will von dir eine komplette Renovierung...

Vorschlag: Wenn du jemanden an dem ehemaligen Wohnort kennst, schicke ihm den Schlüssel, damit er mit dem Vermieter die Wohnung noch einmal besichtigt! Das wäre am sichersten für beide Seiten!

Also ich bin Henrys Freundin und erlebe das ganze mit. Der Vermieter kann keine Miete nachverlangen, da die Dame die die Wohnung abnehmen sollte am 30. sagte das sie diese Wohnung eh nicht los werden und wir ruhig die Abnahme erst am 7.4.2010 oder später machen können... Ausserdem haben die nicht mal unsere neue Adresse. Uns bleibt wegen Arbeit nichts anderes übrig die Schlüssel zu schicken, da die Herren sich zu fein sind dies am Wochenende zu machen, da wo wir nur frei haben...

Rechtlich wird keine Wohnungsabnahme gefordert. Das kann jeder Vermieter so handhaben wie er will. Es fand ja eine Vorabnahme statt und dann braucht der Mieter nur noch die Schlüssel abgeben. Das kann er natürlich auch per Post tun, mittels Einschreiben. Nur - warum haben Sie den Schlüssel denn überhaupt noch mit in die neue Stadt genommen und nicht beim Vermieter abgegeben? Man gibt doch die Schlüssel ab bevor man über alle Berge ist. Der Vermieter muss keinen Termin nennen. Der Mieter muss nur die Schlüssel abgeben.

Der Schlüssel muss sofort an den VM. Solange er keinen Schlüssel hat, solange kann er sich darauf berufen, dass die Wohnung nicht zugänglich und vermietet werdne konnte.

Zusendung nicht per Einschreiben - sondern Einwurf-Einschreiben -