Von Mietvertrag zurücktreten
Auf Wunsch hat Vermieter und Mieter den Mietvertrag auf unbefristete Zeit unterschrieben.Die Kaution und Maklerprovision wurde von dem Mieter gezahlt. Einen Tag später meldet sich der Mieter und möchte die Wohnung nicht mehr haben,vom Vertrag zurücktreten. Nun die Frage:Wenn Mieter vom Vertrag zurücktritt was ist zu als Vermieter zu beachten, einmal die normale Kündigungszeit von drei Monate? volle Kautionrückzahlung? was ist mit Maklerprovision,muss diese auch zurück gezahlt werden-voller Höhe oder wieviel Prozent-denn der Makler ist für den Mieter tätig gewesen?!! Hat er rechtlich Anspruch die Provision zurück zu verlangen? Welche Folgen können bzw kann entstehen?
9 Antworten
Wenn Mieter vom Vertrag zurücktritt was ist zu als Vermieter zu beachten,
Das der Mieter nicht einfach vom Vertrag zurücktreten kann, sondern ihn ordentlich (fristgerecht) kündigen muß.
Vor Vertragsende hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.
Schon gar nicht auf Erstattung der Provision. Es ist ein Vertrag zustande gekommen. Folglich hat der Makler Anspruch auf die Provision. Das der Mieter gleich wieder kündigt ist nicht sein Problem.
Wenn Mieter vom Vertrag zurücktritt was ist zu als Vermieter zu beachten, einmal die normale Kündigungszeit von drei Monate? volle Kautionrückzahlung?
Wenn beide Partreien den Mietvertrag unterschrieben haben, dann kann der Mieter nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Vermieter einverstanden ist, kann man einen Mietaufhebungsvertrag machen oder der Mieter kündigt und hält die Kündigungsfrist ein.
volle Kautionrückzahlung?
Nach dem Erstellen der Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter dann Forderungen des Mieters voll begleichen. Bis zur Erstellung der NK-Abrechnung darf ein Teil der Mietkaution einbehalten werden.
was ist mit Maklerprovision,muss diese auch zurück gezahlt werden-voller Höhe oder wieviel Prozent-denn der Makler ist für den Mieter tätig gewesen?!!
Muss nicht zurückgezahlt werden, da ein Vertrag zustande kam.
der VM muss den rücktritt gar nicht akzeptieren.
Der Vermieter muss den "Rücktritt" vom Vertrag nicht annehmen. Er kann auf die reguläre Kündigungsfrist bestehen. Und da der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist, ist die Maklerprovision auch in voller Höhe fällig. Die Kaution wird dann nach Übergabe der Wohnung auch wieder zurückgezahlt - ob in voller Höhe, kommt auf den Zustand der Wohnung an. (Da der Mieter ja das Recht hat, während der Kündigungsfrist die Wohnung auch zu nutzen.)
Der Makler hat seine Aufgabe doch erfüllt, warum sollte er auf sein Geld dafür verzichten?