Bin ich dazu verpflichtet in der Anwesenheit des Nachmieters die Wohnung an den Vermieter zu übergeben?

2 Antworten

Du bist verpflichtet die Mietsache an den Vermieter zurückzugeben.

Bringt der Vermieter dazu den Nachmieter mit kannst Du nichts dagegen machen.

Der Vermieter kann Hinz und Kunz als Zeugen einer Wohnungsrücknahme mitbringen. Dein MV ist beendet. Sollte es jedoch erst zum 30.06.17 beendet sein, dann kann der Nachmieter vor der Tür warten, denn du bist immer noch Besitzer der Mietsache.