Kündigung Mietvertrag. Vermieter schreibt mit Kugelschreiber einfach anderes Datum rein?

9 Antworten

Du schreibst ihm einen freundlichen Brief zurück und bedankst Dich für die Bestätigung. Dann steht da so ein Satz wie

"meine Kündigungsfrist endet am 30.04.2019. Die Klausel von 4 Monaten, die im Mietvertrag steht, ist lt. Gesetz nicht gültig, da ich als Mieter in einem unbefristeten Mietverhältnis immer 3 Monate Kündigungsfrist habe."

Das reicht aus. Mehr musst Du nicht tun. Du bist erst wieder an der Reihe, wenn Dein Vermieter nach Deinem Auszug meint, er müsse eine Monatsmiete aus der Kaution einbehalten. Aber dann wirst Du wohl einen Anwalt brauchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Besserwisser7x7  28.02.2019, 14:40

der wiederholte Hinweis auf die 3 Monatsfrist kann auch unterbleiben, er muss seinem Vermieter keine Rechtsberatung geben, macht aber Sinn, wenn er vorher die Wohnung übergeben möchte. Anwalt ist wahrscheinlich eher für die Übergabe der Wohnung und dessen Folgen erforderlich als für die Kündigungsfrist und die Beendigung des Mietverhältnisses.

bwhoch2  28.02.2019, 16:31
@Besserwisser7x7

Der Anwalt ist dann notwendig, wenn sich der Vermieter nicht einsichtig in seinen Irrtum zeigt und meint, sich nun an der Kaution bedienen zu können.

Besserwisser7x7  28.02.2019, 16:43
@bwhoch2

aber bitte erst nach der schriftlichen Anforderung und der abgelaufenen Rückzahlungsfrist einer Mahnung

Um zum 30.4. wirksam zu kündigen, hätte die Kündigung dem Vermieter am 3. Werktag des Februar VORLIEGEN müssen. Wenn das der Fall war, (nachweislich) kann er da ändern was er will. Es bleibt beim 30.4.

Es geht um ein Mietverhältnis unter 5 Jahren?

Dann hast du jetzt den Beweis, dass der Vermieter deine Kündigung zum 30.04.2019 erhalten hat.

Lord2k14  28.02.2019, 13:41

Das wäre egal. Die Frist verlängert sich NUR für den Vermieter.

AnglerAut  28.02.2019, 13:42

Hätte ich jetzt genau anders herum gesehen.

Nach 5 Jahren wäre die Klausel zum Nachteil des Mieters und somit ungültig.

Unter 5 Jahren haben wir einen Klausel auf Gegenseitigkeit und sie ist nicht zum Nachteil des Mieters.

qugart  28.02.2019, 13:53
@AnglerAut

Öhm...oder so....

Na egal....die Kündigung wurde nachweislich zugestellt.

Die Beurteilung des Vorgangs ist ohne die notwendigen Details nicht möglich.

Du ziehst aus und stellst Deine Mietzahlungen ein.
Kurz und freundlich weist Du den Vermieter auf die Rechtslage hin.

Erst wenn er im Nachgang juristische Schritte unternehmen sollte, was mir sehr unwahrscheinlich erscheint, hast Du weiteren Handlungsbedarf.

Besserwisser7x7  28.02.2019, 14:43

einen kleinen Pferdefuß wird es noch geben, die hinterlegte Mietsicherheit...

Arlecchino  28.02.2019, 15:15
@Besserwisser7x7

Das ist richtig. Es sollte jedoch nicht schwer sein, dem Vermieter die Rechtslage verständlich zu machen.
Und zunächst würde ich dann davon ausgehen, daß der Vermieter nicht scharf auf eine rechtliche Auseinandersetzung ist, deren Kosten schnell die Höhe der Kaution erreichen kann.