Wer muss die Stromkosten zwischen Mietbeginn und Wohnungsübergabe eines Warmwasserboilers zahlen?

12 Antworten

man liest den Stromzähler bei Übergabe ab. Dieser Stand ist dann der Anfangsstand. Wieviel Tage vergangen sind spielt keine Rolle. Die spielt höchstens bei der monatlichen Grundgebühr eine Rolle und die gilt ab Mietgebinn. Wer es zahlt kann dir egal sein, du zahlst den Zählerstand der bei Übergabe ermittelt wird.

bwhoch2  10.09.2013, 08:52

Einfach falsch! Der Vermieter zahlt nur vom Zeitpunkt der Rücknahme der Wohnung vom letzten Mieter bis zum Zeitpunkt des Mietbeginns des neuen Mieters. Der Vermieter muss ggf. auch in Abwesenheit des Mieters den Zählerstand vom Tag des Mietbeginns notieren und ggf. dem Versorger melden. Der neue Mieter kann sich im Zweifel davon überzeugen, dass der Zählerstand korrekt ist. Hat er keine Zweifel, muss er auch bezahlen ab Mietbeginn.

Mismid  10.09.2013, 15:59
@bwhoch2

natürlich das richtig! Wie soll sich der neue Mieter vom Zählerstand überzeugen wenn es noch kein Übergabetermin gab an dem er den Zählerstand hätte ablesen sollen??? Der Vermieter haftet für die Differenz der beiden Abnahmeprotokolle. Normalerweise ist diese Abnahme zeitgleich mit dem Neu und Vormieter

werbon  11.09.2013, 09:28

Genau so ist es. Wenn ich Mieter bin, würde mich auch dagegen wären Strom bezahlen zu müssen der vor meinem Einzugstermin liegt. Also ich selbst schließe den Liefervertrag mit dem Anbieter ab und gebe den Zählerstand meines Einzuges an. Notfalls Zähler mit Datumsnachweis fotografieren.

Mismid  11.09.2013, 11:00
@werbon

genau, aber man hat ja eh das vom Vermieter unterschriebene Übergabeprotokoll mit den Zählerständen. Das reicht als Nachweis

3 !!! Es bleibt dem neuen Mieter überlassen,wann er in die gemietete Wohnung einzieht.Er hat ab beginn des Mietvertrages,die Mietkosten und alle weiteren anfallenden Kosten zu tragen.Der Mieter hätte ja auch ganz einfach die Hauptsicherung ausschalten können,dann hätte er keine Kosten gehabt.

Mismid  09.09.2013, 14:36

vor einer Übergabe können die Zählerstände aber nicht ermittelt und kontrolliert werden. Daher zahlt der Mieter mit dem Stand der bei der Übergabe ermittelt wird. Was davor war interessiert nicht

isomatte  09.09.2013, 14:45
@Mismid

Kannst du mir vielleicht mal erzählen,wer einen Mietvertrag unterschreibt und diese wichtigen Dinge,wie Zählerstände für Wasser,Heizung und Strom nicht notiert ??? Dazu muss man in die Wohnung und dann hätte man sehen müssen,das der Boiler noch in Betrieb ist und somit auch Strom verbraucht.Wenn also der Mieter vor hat,erst 14 Tage später die Wohnung zu nutzen,geht man die Wohnung ab und stellt gegebenenfalls den Strom ab um ganz sicher zu gehen.

Mismid  09.09.2013, 15:17
@isomatte

wenn die Übergabe aus welchen Grund auch immer aber erst nach Mietbeginn ist??? Den Strom abstellen kann man ja erst ab Übergabe!!! Vorher hat man ja noch keine Schlüssel

isomatte  09.09.2013, 15:29
@Mismid

Damit hast du meine Frage immer noch nicht beantwortet !!! Wer einen Mietvertrag unterschreibt und die Wohnung noch nicht gesehen hat bzw. unterschreibt,bevor er sie nicht noch einmal gesehen hat,darf sich dann im nachhinein nicht aufregen.Denn es war ja der Wunsch des Mieters,später einzuziehen,also hat dieser auch mit den Folgen zu leben.

Mismid  10.09.2013, 16:18
@isomatte

ist trotzdem falsch! Das hat doch nichts mit den Zählerständen zu tun! Sonst könnte man ja auch behaupten die Kosten der letzten 12 Monate gehen zu Lasten des neuen Mieters.

isomatte  10.09.2013, 19:09
@Mismid

Dir gehen wohl die Argumente aus ??? Was für einen Stuss schreibst du denn !!! Wenn es nichts mit den Zählerständen zu tun hat,warum schreibt man die dann auf ?

Mismid  11.09.2013, 11:02
@isomatte

der Mietbeginn hat nichts mit den Zählerständen zu tun. Zahlen muß man nur ab dem im Übergabeprotokoll festgehaltenen Zählerständen. Aber anscheindend scheinst du das ganze nicht so richtig zu verstehen und dich in der Materie nicht auszukennen

Wer hat wann abgelesen und unterschrieben?

Der alte Mieter hat abgelesen und bis zum Auszug bezahlt...

jetzt zahlt der Eigentümer/Vermieter... bis zum neuen Mieter...

Mit Einzug/Schlüssel-/Wohnungsübergabe zahlt der nächste Mieter...

Falls nicht abgelesen worden ist - friedlich einigen.

3 ist richtig ! Begründung: Beginn des Mietvertrages zählt, verspätete Übergabe ist Schuld des neuen Mieters.

Mismid  09.09.2013, 14:37

nein so einfach ist das nicht! Woher willst du wissen dass eine verspätete Übergabe Schuld des Mieters ist?

Kneetkopp  10.09.2013, 00:31
@Mismid

Weil es dem Mieter sein eigener Wunsch war, erst später einzuziehen, deshalb!

isomatte  10.09.2013, 07:32
@Mismid

Weil es in der FRAGE steht,das es der WUNSCH des Mieters war,erst 2 Wochen später einzuziehen !!!

Mismid  10.09.2013, 16:21
@Kneetkopp

es spielt doch keine Rolle wann man einzieht sondern wann die Übergabe gemacht wird

Die Kosten hat der neue Mieter zu tragen. Dies ergibt sich aus § 537 BGB. Auch die Betriebskosten gehören zur Miete und sind daher ab Mietbeginn und nicht erst ab Wohnungsübernahme zu zahlen.

Es könnte sich höchstens dann etwas anderes ergeben, wenn man es als Pflichtverletzung des Vermieters betrachtet, den Boiler nicht abgestellt zu haben. Das wäre letztlich eine Einzelfallentscheidung des Richters, von der ich aber vermuten möchte, dass er sie nur bei Vorliegen besonderer Umstände treffen würde.

Mismid  09.09.2013, 15:20

zu den Betriebskosten zählen aber nicht die Stromkosten! Diese sind über Zähler und nicht nach Monaten oder Zeit abzurechnen und gehen nicht über den Vermieter. Die Zählerstände kann man ja erst bei einer Übergabe überprüfen! Und man zahlt nun mal den Strom ab dem Zählerstand der abgelesen wurde bei Übergabe. Deine Antwort ist somit falsch

Ratirat  09.09.2013, 16:51
@Mismid

Das kommt darauf an, was vereinbart wurde, und das wird der Vermieter ja wohl getan haben, wenn er der Stromkunde ist.

Wenn die Mieter den Vertrag direkt mit dem Lieferanten schließen muss, erübrigt sich doch die Frage.

Mismid  10.09.2013, 16:20
@Ratirat

wieso sollte sich die Frage erübrigen? Wenn der Vormieter "seinen" Zählerstand an das Unternehmen sendet und der neue Mieter "seinen" bei Übergabe und es eine Differenz gibt, muß ja geklärt werden wer dieses zahlt. Und das wäre im Zweifelsfall der Vermieter, da dieser beide Protokolle mitunterschrieben hat

Ratirat  10.09.2013, 23:57
@Mismid

Weil dann natürlich nur die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Energieversorger und den Mietern bzw. dem Vermieter zählen, vor allem, wer für wann mit welchen Zählerständen den Strom ab-, an- oder umgemeldet hat. Die Beschreibung enthält ja gar keine Angaben hierüber.

Aber vielleicht setze ich da bereits zu viel als selbstverständlich voraus, das gebe ich gerne zu.