Vermieter will keinen Mietvertrag

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Das ist fuer den Mieter sehr guenstig. Wie thxhot schon geschrieben hat, richtet sich das Mietverhaeltnis dann ausschliesslich nach dem BGB. Sondervereinbarungen, wie sie in den meisten Mietvertraegen getroffen werden, fallen dann weg. Keine Betriebskosten (sind dann bereits in der Miete enthalten), keine Renovierungsvereinbarung, keine Kleinreparaturenklausel u.s.w.

 

Entgegen der hier mehrfach vertretenen Auffassung, der Vermieter koenne einen dann leichter vor die Tuer setzen und auch leichter die Miete erhoehen, richten sich dann auch die Vermieterrechte streng nach BGB. Dort ist genau geregelt, wann und unter welchen Umstaenden der Vermieter zu einer Mieterhoehung oder zu einer Kuendigung berechtigt ist. Darum kommt er also sowieso nicht herum und Mietvertraege, die diesbezueglich eine Besserstellung des Mieters vorsehen, duerfte es wohl sowieso so gut wie keine geben. In aller Regel enthalten Mietvertraege jedoch zahlreiche Regelungen, die den Mieter im Rahmen des gesetzlich Zulaessigen schlechter stellen als streng nach BGB.

 

Keinen schriftlichen Mietvertrag zu haben, wirkt sich fuer den Mieter also gegenueber den allermeisten Mietvertraegen ueberwiegend positiv aus. Belasst es dabei! Das kann fuer dich nur von Vorteil sein.  

Ohne Mietvertrag gelten immer die gesetzlichen Regelungen. Für einen Mieter kann das auch Vorteile haben. Für den Vermieter weniger, denn er muss sich trotzdem an gesetzliche Regelungen halten. Das er keine Kaution haben will ist aus Vermietersicht unverständlich. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit sich eine andere Wohnung zu nehmen. Zwingen können Sie den Vermieter nicht mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag zu machen.

Ich habe es nie gehört, dass ein Vermieter keinen Mietvertrag möchte! Also, vorsichtig sein. Auf jeden Fall muss man auf einen Vertrag bestehen.  Ein Mietvertrag ist die Grundlage einer Vermietung. Wenn er es nicht will, dann es stimmt da etwas nicht!

 

Ein Mietvertrag kann auch mündlich erfolgen. Es gelten dann die gesetzlichen Mindestbedingungen. Nur die Kündigung bedarf der Schriftform.

also es geht darum, einen mündlich abgeschlossenen vertrag noch schriftlich festzuhalten?