Vermieter hat Katzenallergie,jetzt sollen die Katzen weg

10 Antworten

Also mir kommt die ganze Sache spanisch vor.

Wenn ich dich richtig verstehe:

  • eure 2 Katzen (in Worten ZWEI - die Tierhaltung geht also nicht über ein unangebrachtes Maß hinaus) halten sich ausschließlich innerhalb eurer Wohnung auf

  • sie sind also weder draußen noch im Treppenhaus anzutreffen

  • demnach verunreinigen sie auch nicht die allgemein zugänglichen Bereiche des Hauses

  • sie verursachen keinen Lärm

  • ihr reinigt sachgerecht das Katzenklo, wodurch auch kein Gestank entstehen kann

  • da die Katzen keine Freigänger sind, werden auch keine Allergene im Treppenhaus verheilt, durch welches der allergische Sohn des Vermieters durch Muss um zu seiner Wohnung zu gelangen, somit kommt er auch nicht in Kontakt damit

Somit besteht eigentlich kein Grund der ein nachträgliches Verbot begründen würde.

Nur weil der neue Mieter zufällig der Sohn des Vermieters ist, dürften für ihn eigentlich keine Sonderregelungen gelten. Was kommt als nächstes? Der Sohnemann hat eine Pollenallergie und deshalb müssen alle Mieter ihre Zimmerpflanzen abschaffen?

Die Allergene schaffen es doch unmöglich vom Erd- ins Dachgeschoss zu gelangen!

Kontaktiert den Mieterbund und lasst euch beraten. Wär ich an eurer Stelle, würd ich auch nochmal mit dem Vermieter reden. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass er euch den wahren Grund verraten hat. Für mich klingt das so, als würde da noch ein weiterer Familienangehöriger auf eine Wohnung warten, weshalb die bisherigen Mieter rausgeekelt werden sollen.

Die Katzen sind reine Wohnungskatzen.Sie kommen nicht raus in das Treppenhaus und auch nicht in andere für den vermietersohn zugängliche Räume.Aber es gibt doch auch Elektrogeräte,die man in die Wohnung stellt,die die diese Allergene aufnehmen,oder hab ich da was falsches gelesen.

@HeikeSchmidt

Hab davon auch schon gehört und gerade nachgelesen.

http://www.dha-allergene-reduzieren.de/allergenbeseitigung.html

Ob und wie gut sowas hilft, weiß ich leider nicht :/

Euch bleibt immer noch die Möglichkeit dem Totschlagargument Gesundheit, mit einem solchen Argument eurerseits, einiges an Wind aus den Segeln zu nehmen. Stichwort: seelische Gesundheit.

Ich glaube nicht, dass der Vermieter das verlangen oder Euch rauswerfen darf, auf jeden Fall könnt Ihr Euch wehren: Hilfe gibt es bei den Mietervereinen. Die kennen bestimmt ähnliche Fälle.

http://www.mieterbund.de/startseite.html

Er wirft uns nicht raus,wir hätten bis Januar Zeit uns was zu suchen.Aber mir gehts drum,das ihm das jetzt einfällt.Wenn er gleich gesagt hätte,Katzen geht hier nicht,dann wären wir garnicht eingezogen

@HeikeSchmidt

Daß er die Kündigungsfrist einhält, die im Mietvertrag steht, ist ja wohl das Mindeste.

Allergien der Katze können nicht durch die Luft verbreitet werden,sondern mit Kontakt der Katze. Also kann Euch der Vermieter garnichts! Nehmt Euch einen Anwalt-der Vermieter hat keine Befugnis,das Ihr die Katze weggeben müsst.

Ich bin mir da echt nicht sicher.Laut Gerichtsurteile die ich gelesen habe,wird immer zugunsten des Menschen entschieden.

Meiner Meinung nach ist das völliger Blödsinn. Der Vermieter hat erst dann das Recht zu verlangen dass die Katzen weg müssen, wenn sie sehr laut wären oder die Mietsache stark beschädigen! Ansonsten hat er nicht das Recht zu verlangen dass die Katzen ausziehen müssen!

So lange im Mietvertrag nicht steht, dass keine Katzen o.ä. gehalten werden dürfen, kann er nichts machen!

LG

das ist nicht richtig. das wohl eines menschen steht über dem besitzen von haustieren. da durch allergien allergische reaktionen erfolgen können und diese unter anderem gefährlich werden können ist hiermit das wohl des menschen gefährdet und hiermit ein grund gegeben

@BlazeHD

der Mietvertrag war vorher da, der allergische Sohn zieht jetzt dort hin

und was macht er gegen Katzen im Nachbarhaus?

@Sansiveria

Wir sind das Nachbarhaus.Auf der anderen seite ist nur Strasse.Und das Haus wo wir wohnen hat er jett gekauft.Und der vorherige Mieter ist ausgezogen und nun hat er Eigenbedarf angemeldet und zieht ins Dachgeschoss

@BlazeHD

Aber doch nicht etwa, wenn der Nachbar/Vermieter 2 Stockwerke unter oder über einem wohnt!

Also ich würde mich an Eurer Stelle mal beim Mieterverein oder Anwalt erkundigen.Nimm auf jeden Fall den Mietvertrag mit.Ich glaube nicht an eine Allergie,nachdem ich mich eingelesen habe,sondern eher das die was anderes mit dem Haus vorhaben(Eigenbedarf).Behalte die Katzen und bleib in der Wohnung.

Die Wohnung in die der Sohn einzieht,ist jetzt auf Eigenbedarf.Da der vorherige Mieter auf Grund von einem bestimmten Vorfall ( Einbruch) raus musste.Und nach 8 Jahren Miete ging es nicht anders.Sie hätten diese Wohnung sonst anderweitig vermietet.Dann wäre das Problem jett auch nicht.