Wasserschaden - Dusche nicht nutzbar - Mietminderung?

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Am Besten holt ihr euch einen Anwalt, denn egal wie gut ihr euch mit dem Vermieter versteht, dass kann sehr schnell sehr hässlich werden!

Duschen ist ein Grundbedürfnis, ihr müsst euch ja anständig waschen können. Die Kosten, die dafür entstehen könnt ihr in Rechnung stellen, der Vermieter muss schleunigst die Dusche reparieren lassen und meiner Meinung nach reicht dieser Tatbestand aus, eine Mietminderung zu fordern. Macht dies aber bitte über einen guten Anwalt geltend.

Ihr könnt zunächst mal eine schnellstmögliche Reparatur verlangen- bei so etwas sollte immer ein Notdienst informiert werden (wenn regulär so schnell kein Handwerker verfügbar ist) - denn gerade solche Wasserschäden können mega Folgeschäden verursachen (muss ja nicht zwingend der Ablauf defekt sein). Hier kann man dem Vermieter also eine kurze Frist setzen und wenn innerhalb der Frist nix passiert kann man die Miete laut Mietminderungstabelle so um 15 bis 20 Prozent kürzen. Die Mietkürzung muss aber vorher auch angekündigt werden- mit der Fristsetzung.

Wenn Ihr den Schaden nicht schuldhaft verursacht habt, nehmt Ihr eine Mietminderung vor. Über die Höhe informiert Euch ein Anwalt oder der Mieterverein.

Was sagt denn der Vermieter, wie es weitergeht?

32 Grad - wenn die Wohnung zur Sauna wird - Mietmangel

Sollte die Wohnung in den Sommermonaten aber tatsächlich unerträglich heiß werden, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern oder die Wohnung sogar fristlos kündigen, teilt der Mieterverein München mit.

Einen Anhaltspunkt bieten die sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Demnach darf die Raumtemperatur in Arbeitsräumen nicht höher als 26 Grad Celsius sein. Diese Werte könnten laut Mieterverein auch auf Wohnungen übertragen werden. „Da es sich bei Temperaturen über 26 Grad in der Wohnung um eine Beeinträchtigung der Wohnqualität und somit um einen Mangel handeln dürfte, kann der Mieter auch die Miete mindern“, betont Franz. Allerdings gelte das nur für die Tage im Monat, an denen es tatsächlich so heiß sei und nicht für den gesamten Monat.

Amtsgericht Hamburg (Az.: 46 C 108/04)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

sprich mit dem Vermieter - frag ihn wie er sich das vorstellt - so ohne Bad - dann muss er schnellstend eine Lösung finden ...