Wasserablauf Balkon: Zuständigkeit Mieter oder Vermieter?

5 Antworten

Kurz, knapp und bündig: Das ist Aufgabe des Vermieters, ihr dürft nicht mal in der Art in die Bausubstanz eingreifen. Sollte es sich hierbei u eine WEG handeln, wäre es Aufgabe der WEG hier einen Beschluss zu fassen.

Der Mangel betrifft nun aber nicht eure Wohnung, insoweit habt ihr da auch keinen Anspruch, wenn denn der Bewohner unter euch.

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Dann können wir schonmal aufaufatmen. Wir werden nochmal das Gespräch mit dem Vermieter auffsuchen, sowie den Anwalt um Rat bitten und hoffen das da keine komischen Geschichten wieder aufgetischt werden ;D LG Medre

Wir haben bereits mit dem Vermieter darüber gesprochen und er meinte das wir als Mieter dafür zuständig wären, dort einen Wasseablauf einzubauen.

Das nun mit Garantie nicht.

Aber gemeinsam ist man stark / stärker - holt Euch Rat beim Mieterbund bzw. bei einem Anwalt ob Ihr Anspruch auf eie entsprechende Nachrüstung habt. Von hier aus kann niemand beurteilen inwieweit dieser fehlende Ablauf die Nutzung der Balkone jeweils beeinträchtigt.

Dankeschön für die fixe Antwort. Werde auch mal nachhaken und auf Nummer sicher gehen. LG Medre

Klarer Zuständigkeitsbereich des Vermieters. Stimmt euch mit dem Mieter unter euch ab, dass ihr den Mangel so weitergegeben habt und euch bemüht, möglichst vorsichtig zu sein.

Vlt. stimmt ihr euch bei einer Feuchreinigung ab, dass der untere Mieter nicht gerade weiße Wasche trocknet.

So ein Wasserablauf ist ganz klar Sache des Vermieters.

das wir als Mieter dafür zuständig wären, dort einen Wasseablauf einzubauen.

Bullshit xD du wirst auch nix finden

ihr seid so eingezogen - der Mieter unter euch darf den Wasserschieber in Betrieb setzen. Es besteht keine Nachrüstpflicht. das muss er hinnehmen. War beim Vormieter genauso

Danke für die Antwort! :) Ja, ich war auch erstmal stutzig und wollte mal nachschauen. Zumindest muss man schonmal selber nicht dafür gerade stehen, vor allem bei Schäden! LG Medre