Kündigung nach Eigenbedarf. Muss ich den neuen Mieter hineinlassen um Ausmessungen zu machen?

8 Antworten

Nach vorheriger Ankündigung hat der Vermieter selbst das Recht, die vermietete Wohnung zu betreten.

Um Zähler ablesen zu können, muss er das ja auch in zahlreichen Wohnungen noch dürfen. Er darf auch für die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen andere beauftragen, die Wohnung zu vermessen, da ja bekanntlich für Millionen von Wohnungen keine Pläne vorliegen.

Man kann sich seinen Vermieter auch zum Feind machen. Was ist so schlimm daran, dass der Sohn nochmal zum Ausmessen kommt? (Also einmal zum ausmessen, nicht dreimal in der Woche).  Möglicherweise ist dann dein Vermieter bei der Wohnungsübergabe ganz besonders pingelig und bemängelt dann jeden Mist!

Das hat ein Mieter bei mir auch mal versucht..........ich denke, er wird das nie wieder tun. :-)

1. Wie schon zuvor öfters geschrieben, geht es mir nur darum, ob ich ihn rein rechtlich rein lassen muss oder nicht.

2. Geht es mir gar nicht darum, dass ich ihn nicht rein lasse, ich habe diese Frage gestellt, damit ich mich informieren kann und meine Rechte kenne, denn wie du auch sagst, will ich sicher keinen Stress. 

@Elalein

Ganz klar - nein, du musst ihn nicht reinlassen.

@StupidGirl

Dankeschön für die Antwort.

Der Sohn deiner Vermieter unterscheidet sich juristisch nicht von anderen potentiellen Nachmietern. Es ist normal, dass Nachmieter die Wohnung gerne vermessen möchten. Was ist so schlimm daran? Ihr seid zu Hause, es kann nichts passieren.

Du bist böse, weil du eine Kündigung erhalten hast. Das ist verständlich, aber die paar Besuche innerhalb von mehreren Wochen/Monaten sind durchaus zumutbar. Ich finde, das ist Anstellerei.

Ich nehme an, du suchst jetzt eine neue Wohnung. Möchtest du sie nicht auch vor Einzug abmessen, um Pläne zu machen???

Auch wenn du nur meinst, dass ich das jetzt sage, weil ich böse bin wegen der Kündigung aber ich würde das eben nicht machen und bin auch schon 10 Mal in meinem Leben umgezogen und habe das noch nie gemacht, weil ich das einfach als frech empfinde, da ich mir nicht vorstellen kann, dass sie keine Pläne zuhause haben auf denen die Maße stehen. 

Mir gehts jetzt aber nicht darum, sondern einfach nur darum, ob ich ihn hineinlassen muss oder nicht. 

@Elalein

@ Elalein

Es sind nicht immer Pläne/Grundrisse vorhanden. Wenn der Sohn Pläne der Wohnung hätte, würde er sicherlich nicht zum Abmessen kommen wollen.

@Elalein
ich mir nicht vorstellen kann, dass sie keine Pläne zuhause haben auf denen die Maße stehen.

Gerade weil Baupläne weder Putzstärken noch Rechtwinkligkeit oder Lotrechte der Wände ausweisen noch Installtionen wie Wasser, Abwasser, Starkstrom, verzichtet kein Schreiner oder Küchenbauer auf ein Aufmaß, weil er für Passgenauigkeit seines Werkes haftet.

sondern einfach nur darum, ob ich ihn hineinlassen muss oder nicht.

Müssen müsst ihr nicht. Aber wenn man den Nachmietern keine mehrfachen Besichtigungen gewährt solltet ihr euch gut überlegen, ob es Sinn ergibt, sich hier zu verweigern: Euer Vermieter kann euch mit kleinlichster Mängelfeststellung, Weigerung der Kautionsrückzahlung für mindestens 6 Monate oder Nichtausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbeschreiigung deutlich mehr weh tun, gar schaden als ihr das derzeit mit euren Nachmietern vorhabt :-O

hast du fein diplomatisch ausgedrückt^^

nein, musst du nicht


nachmieter auch nur im rahmen der besichtigung mit dem vermieter


der vermieter hat ein recht, die wohnung mietinteressenten anzubieten


nachmieter haben gar keine rechte

wenn er richtig nachmieter ist, haben die gar keine rechte mehr


der vermieter hat nur rechte, aber die braucht er nicht mehr, weil es keine interessenten gibt

Und wenn unsere jetzigen Vermieter(seine Eltern) kommen und die Wohnung dann für ihn ausmessen würden?

Müssen wir das "erlauben"?

@Elalein

nein, auch nicht

warum?

er hat nur ein recht, die wohnung angemessen vermieten zu können

du musst also zulassen, dass er sie mietinteressenten zeigt

so darf er nur in deine wohnung, wenn gefahr da ist


wenn ihr einen kompromiss noch suchen wollt, bietet ihm an, sie für ihn zu vermessen^^


Das müßt ihr nicht dulden Ihr habt noch bis oktober die wohnung und er hat bis dahin nichts darin zu suchen .Ich würde ihm an eurer strelle sagen das es euch zuviel ist das er schon zum 3ten mal in kurzer zeit in eurer wohnung will ddas mit der freundin kann man noch verstehen aber das er jetzt mit den eltern in eurer wohnung will ist zuviel.Außerdem war er ja schon in der wohnung und will einziehen also hat er kein recht bis zu eurem auszug noch in die wohnung zu können .Auch zum ausmessen eurer wohnung braucht ihr ihn nicht herein zu lassen das kann er genausogut wen ihr ausgezogen seid Außerdem ergibt sich allles aus dem grundriss swomit es auch sich erübiegt dort auszumessen zu müßen.Wen deine Vermierterin deswegen ärger machen will dan kanst du ihr auch sagen das du Auch gegen Die kündiegung vorgehen kanst was auch zb  ein Jahr dauern könnte bis das gericht entschieden hat oder du sagst ihr direkt das du dich belästiegt fühlst und genötiegt dort früher auszuziehen  .Auch wen der Vermieter in die wohnung will dan muß er erstmal deine zustimmung haben und in diesem fall kanst du sie verweigern .