Darf der Makler von einer genutzten Wohnung alle Fotos ohne Einverständnis ins Internet stellen?

6 Antworten

Der Vermieter / der Makler dürfen deine von dir bewohnte Wohnung weder fotografieren noch die Fotos irgendwo veröffentlichen.

Wen doch, ist das eine Verletzung deiner allgemeinen Persönlichkeitsrechte.

Fordere sofort per Einwurfeinschreiben dazu auf, unverzüglich (Frist setzen) die Einträge zu löschen und kündige dabei an, dass du bei Verfristung auf Unterlassung klagen wirst und zusätzlich Schadenersatz und Schmerzensgeld bis zu 10.000 EUR.

Also auch nochmal für alle anderen die sich mit dieser Situation konfrontiert sehen: KLAR - NEIN! ... Das muss kein Mieter "aushalten" ... Wenn Sie dem nicht zustimmen, dann darf weder Vermieter noch Makler Bilder Ihrer Wohnung veröffentlichen... Sie "müssen" als Mieter durchaus mitwirken (Besichtigungen dulden z.B.) jedoch keine Veröffentlichung Ihrer Privaträume...:

Zitat Gericht zB.: Grundsätzlich ist der Mieter zwar zur Mitwirkung bei der Neuvermietung seiner Wohnung (wie z.B.: Gewährung von Besichtigungsmöglichkeiten) verpflichtet. Diese Verpflichtung geht jedoch nicht so weit, dass er jeglichen Eingriff in seine Privatsphäre unabhängig von der Eingriffsintensität dulden muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst nicht dulden, dass er deine Einrichtung fotografiert und ins Internet stellt. Für sein Geschäft ist es vollkommen ausreichend, wenn er einen Grundriss der Wohnung einstellt.

Der Vermieter kann ihm ja Fotos der LEEREN Wohnung zur Verfügung stellen.